BAT - Tabellen für Hessen
Hinweis: zum 01.01.2010 tritt in Hessen der
TV-H in Kraft!
Gehaltsrechner
Erklärung der Zulagen im BAT
- Ortszuschlag
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Der Ortszuschlag des BAT ist vollständig unabhängig vom Wohnort,
sondern es handelt sich vielmehr um einen Familienzuschlag.
Die Stufe 1 steht jedem Ledigen zu, Stufe 2 einem Verheirateten, Stufe 3
einem Verheirateten mit 1 Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich
die Stufe des Ortszuschlags um 1.
- allgemeine Zulage
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Die allgemeine Zulage erhält jeder Angestellte nach BAT. Diese ist
abhängig von der Vergütungsgruppe und wird automatisch gewährt.
Für BAT Vb und BAT VIII gilt ein abweichender Satz, sofern diese
Vergütungsgruppen über einen Bewährungs- oder Zeitaufstieg erreicht
worden sind.
- Sonderzuwendung
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Die Sonderzuwendung ist das Weihnachtsgeld. Dieses wird im Dezember
ausbezahlt und basiert auf das Gehalt des Monats September.
- Urlaubsgeld
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Das Urlaubsgeld wird, sofern es nicht durch tarifvertragliche Regelungen
gestrichen wurde, im Juli ausbezahlt.
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