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BAT - Tabellen für Hessen

Hinweis: zum 01.01.2010 tritt in Hessen der TV-H in Kraft!

Gehaltsrechner

Erklärung der Zulagen im BAT

Ortszuschlag
Der Ortszuschlag des BAT ist vollständig unabhängig vom Wohnort,
sondern es handelt sich vielmehr um einen Familienzuschlag.
Die Stufe 1 steht jedem Ledigen zu, Stufe 2 einem Verheirateten, Stufe 3
einem Verheirateten mit 1 Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich
die Stufe des Ortszuschlags um 1.

allgemeine Zulage
Die allgemeine Zulage erhält jeder Angestellte nach BAT. Diese ist
abhängig von der Vergütungsgruppe und wird automatisch gewährt.
Für BAT Vb und BAT VIII gilt ein abweichender Satz, sofern diese
Vergütungsgruppen über einen Bewährungs- oder Zeitaufstieg erreicht
worden sind.

Sonderzuwendung
Die Sonderzuwendung ist das Weihnachtsgeld. Dieses wird im Dezember
ausbezahlt und basiert auf das Gehalt des Monats September.

Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld wird, sofern es nicht durch tarifvertragliche Regelungen
gestrichen wurde, im Juli ausbezahlt.

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