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Dienstrechtsneuordnungsgesetz - Überleitung

Am 01.07.2009 wurden die Änderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz wirksam, im Zuge dessen die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in das monatliche Grundgehalt integriert wurde. Des weiteren wurde die Stufen-Zuordnung weg von einer Einteilung nach Dienstalter hin zu sogenannten Erfahrungsstufen vollständig geändert. Alle bereits bestehenden Beamtenverhältnisse wurden zum 01.07. ins neue System übergeleitet.
Zum 01.01.2011 wird der zu diesem Zeitpunkt wieder auflebende gekürzte Teil der Sonderzahlung ebenfalls auf das monatliche Grundgehalt umgelegt, was dieses um weitere 2.44% erhöht.

Dieses neue System gilt nur für Bundesbeamte und Soldaten und hat für Landesbeamte keine Relevanz!


alle Angaben ohne Gewähr!