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Beamte der Länder und der Kommunen

           



Hinweis: Die Informationen auf den Seiten der Landesbeamten beziehen sich - auch wenn dies nicht gesondert erwähnt wird - in der Regel auch auf die Beamten der Kommunen (Städte, Gemeinde, Landkreise) des jeweiligen Bundeslandes.

Für Bundesbeamte gelten unabhängig vom Dienstort gesonderte Regelungen.