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Zusatzversorgung

Beispielrechnungen

Die Arbeitgeberbeiträge zur Zusatzversorgung führen zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Brutto-Gehalts und damit zu einer erhöhten Steuerlast. Im Folgenden zwei Beispielrechnungen (Achtung: mit veralteten Zahlenwerten!):

Nr. 1

Gehalt:                            2500.00 EUR  G

Arbeitnehmeranteil   1.41%           32.25 EUR  AN
Arbeitgeberanteil    6.45%          161.25 EUR  AG = AG1 + AG2
- davon Pauschalsteuer               92.03 EUR  AG1
- davon AN-Steuer                    69.22 EUR  AG2

AG1 entspräche 92.03 EUR / 6.45% = 1426.82 EUR       Ermittlung Hinzurechnungsbetrag
- davon Steuerabzug  2.5%            35.67 EUR
- abzüglich Freibetrag 13.30 EUR     22.37 EUR  HZB  gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ArEV

beitragspflichtiges Entgelt        2591.59 EUR  G+AG2+HZB

Nr. 2

Gehalt:                            1200.00 EUR  G

Arbeitnehmeranteil   1.41%           16.92 EUR  AN
Arbeitgeberanteil    6.45%           77.40 EUR  AG 
- davon Pauschalsteuer               77.40 EUR  AG1 (voller Betrag, da nicht über 92.03 EUR)

Steuerabzug wegen AG 2.5% von G      30.00 EUR
abzüglich Freibetrag 13.30 EUR       16.70 EUR  HZB  gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ArEV

beitragspflichtiges Entgelt        1216.70 EUR  G+HZB

Hinweis: o.g. Berechnungen entsprechen seit dem Jahr 2008 nicht mehr dem aktuellen Stand der Steuergesetzgebung. Der Hinzurechnungsbetrag wurde verändert.

alle Angaben ohne Gewähr!