Zusatzversorgung
Beispielrechnungen
Die Arbeitgeberbeiträge zur Zusatzversorgung führen zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Brutto-Gehalts und damit zu einer erhöhten Steuerlast. Im Folgenden zwei Beispielrechnungen (Achtung: mit veralteten Zahlenwerten!):Nr. 1
Gehalt: 2500.00 EUR G Arbeitnehmeranteil 1.41% 32.25 EUR AN Arbeitgeberanteil 6.45% 161.25 EUR AG = AG1 + AG2 - davon Pauschalsteuer 92.03 EUR AG1 - davon AN-Steuer 69.22 EUR AG2 AG1 entspräche 92.03 EUR / 6.45% = 1426.82 EUR Ermittlung Hinzurechnungsbetrag - davon Steuerabzug 2.5% 35.67 EUR - abzüglich Freibetrag 13.30 EUR 22.37 EUR HZB gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ArEV beitragspflichtiges Entgelt 2591.59 EUR G+AG2+HZB
Nr. 2
Gehalt: 1200.00 EUR G Arbeitnehmeranteil 1.41% 16.92 EUR AN Arbeitgeberanteil 6.45% 77.40 EUR AG - davon Pauschalsteuer 77.40 EUR AG1 (voller Betrag, da nicht über 92.03 EUR) Steuerabzug wegen AG 2.5% von G 30.00 EUR abzüglich Freibetrag 13.30 EUR 16.70 EUR HZB gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ArEV beitragspflichtiges Entgelt 1216.70 EUR G+HZB
Hinweis: o.g. Berechnungen entsprechen seit dem Jahr 2008 nicht mehr dem aktuellen Stand der Steuergesetzgebung. Der Hinzurechnungsbetrag wurde verändert.
| alle Angaben ohne Gewähr! |

