Zusatzversorgung
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Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auf Wikipedia
Verteilmodell vs. Aufzehrmodell
Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Pauschalbetrag der
Arbeitgeberzuwendung auf 12 Monate verteilt. Das entspricht derzeit (01.01.2015)
121 € pro Monat. Die restliche Arbeitgeberzuwendung muß
vom Arbeitnehmer regulär versteuert werden.
Der Arbeitgeber hat alternativ zum Verteilmodell die Möglichkeit, das
Aufzehrmodell zu wählen. Dieses ist in der Regel nachteilig für die
Mitarbeiter. Dabei wird der steuerfreie Betrag in Höhe von 672 €
jährlich vom Beginn des Jahres an vollständig aufgezehrt und es fallen
in dieser Zeit keinerlei Steuern für den Arbeitgeberzuschuß an. Sobald
der Pauschalbetrag aufgezehrt ist, muß der Arbeitgeberzuschuß voll
versteuert werden. Dies führt trotz gleichen Brutto-Gehalts zu unterschiedlichen
Netto-Gehältern im Laufe eines Jahres.
Beispielrechnungen zum Verteilmodell (Standard)
Die Arbeitgeberbeiträge zur Zusatzversorgung führen zu einer Erhöhung
des steuerpflichtigen Bruttogehalts sowie zu einer Erhöhung des
sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts.
Im Folgenden zwei vereinfacht dargestellte Beispielrechnungen:
Beispiel 1
Gehalt: 4000,00 EUR
ZV-Arbeitgeberanteil 6,45% 258,00 EUR
- davon steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG) 121,00 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern: 092,03 EUR
individuell zu versteuern: 44,97 EUR
steuerpflichtiges Bruttogehalt: 4044,97 EUR
Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:
100 EUR übersteigender ZV-AG-Anteil 158,00 EUR
auf 100 EUR ZV-AG-Anteil entfallen +38,76 EUR (100/6,45*100*2,5%)
davon abzüglich Freibetrag -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil 183,46 EUR
beitragspflichtiges Bruttogehalt: 4183,46 EUR
Beispiel 2
Gehalt: 2500,00 EUR
ZV-Arbeitgeberanteil 6,45% 161,25 EUR
- davon steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG) 121,00 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern: 40,25 EUR
individuell zu versteuern: 0,00 EUR
steuerpflichtiges Bruttogehalt: 2500,00 EUR
Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:
100 EUR übersteigender ZV-AG-Anteil 61,25 EUR
auf 100 EUR ZV-AG-Anteil entfallen +38,76 EUR (100/6,45*100*2,5%)
davon abzüglich Freibetrag -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil 86,71 EUR
beitragspflichtiges Bruttogehalt: 2586,71 EUR
Beispiel 3
Gehalt: 1200,00 EUR
ZV-Arbeitgeberanteil 6,45% 77,40 EUR
- davon steuerfrei(§ 3 Nr. 56 EStG) 77,40 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern: 0,00 EUR
individuell zu versteuern: 0,00 EUR
steuerpflichtiges Bruttogehalt: 1200,00 EUR
Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:
100 EUR übersteigender ZV-AG-Anteil 0,00 EUR
bis 100 EUR ZV-AG-Anteil +30,00 EUR (77,40/6,45*100*2,5%)
davon abzüglich Freibetrag -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil 16,70 EUR
beitragspflichtiges Bruttogehalt: 1216,70 EUR
herzlichen Dank an I.S. für die Aktualisierung dieser Berechnungsbeispiele!