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TV-L - Höhergruppierung

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.

Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.

(Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.)

Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 52,99 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 26,50 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Mit der neuen Eingruppierung beginnt nun die Wartezeit ("Erfahrungszeit") bis zur nächsten Stufe zu laufen. Sobald mit dem nächsten Stufenaufsteig der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.

Die Garantiebeträge nehmen an Tariferhöhungen teil. Zum Start des TV-L betrugen die Garantiebeträge 50 € bzw. 25 €.

Höhergruppierungsmatrix TV-L

In der folgenden Matrix läßt sich ablesen, zu welcher Stufeneinteilung eine Höhergruppierung führt. Suchen Sie dazu das Tabellenfeld Ihrer aktuellen Entgeltgruppe (von oben nach unten aufgetragen) und Ihrer aktuellen Entgeltstufe (von links nach rechts aufgetragen) heraus und lesen Sie in diesem Feld die Entgeltgruppe und Stufe nach einer Höhergruppierung einfach ab.

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15
E 14 E15/2 E15/2 E15/3 E15/4
E 13 E14/2 E14/2 E14/4 E14/5
E 12 E13/2 E13/3 E13/4 E13/5
E 11 E12/2 E12/3 E12/3 E12/5
E 10 E11/2 E11/3 E11/4 E11/5
E 9 E10/2 E10/2 E10/3 E10/4
E 8 E9/2 E9/2 E9/3 E9/4 E9/4
E 7 E8/2 E8/2 E8/3 E8/4 E8/5
E 6 E7/2 E7/3 E7/4 E7/4 E7/5
E 5 E6/2 E6/3 E6/4 E6/4 E6/5
E 4 E5/2 E5/3 E5/3 E5/4 E5/5
E 3 E4/2 E4/3 E4/3 E4/4 E4/5
E 2 E3/2 E3/2 E3/2 E3/4 E3/5
E 1 E2/2 E2/2 E2/2 E2/2 E2/2

     Rückstufung
   Rückstufung mit 52,99 € Garantiebetrag
   Rückstufung mit 26,50 € Garantiebetrag
 

Berechnungsbeispiele

die Berechnungsbeispiele basieren auf Gehaltsangaben aus dem TVöD, sind aber vom Rechengang genau so auch auf den TV-L übertragbar.

E 9, Stufe 3 nach E 10

                        Stufen 
              1           2            3         

 E  9:                              2607.28 €
 E 10:     2533.08 €   2808.65 €    3020.62 €
 Differenz: -74.20 €   +201.37 €    +413.34 € 
                       ---------

=> Einordnung in E 10, Stufe 2  
       

E 13, Stufe 4 -> E 14

                           Stufen 
            1           2           3            4   

  E 13:                                       3900.31 €
  E 14:  3296.19 €   3656.54 €   3868.52 €    4186.48 €
  Diff:  -604.12 €   -243.77 €    -32.79 €    +286.17 €
                                              ---------

=> Einordnung in E 14, Stufe 4

E 8, Stufe 4 -> E 9

                       Stufen 
             1           2           3        

   E 8:                           2427.10 €
   E 9:   2237.38 €   2480.09 €   2607.28 €
   Diff:  -189.72 €    +52.99 €   +180.18 €
                      ---------

Differenz zwischen E 8/3 und E 9/2: 52.99 € 
Geringer als Garantiebetrag:        60.00 €

=> Formale Einordnung in E 9, Stufe 2

Berechnung des neuen Gehalts

    wie bisher E 8, Stufe 3:      2427.10 €
    + Garantiebetrag:               60.00 €
                                 ----------
    neues Gehalt:                 2487.10 €

nach 2 Jahren Aufstieg nach E 9, Stufe 3

    neues Tabellengehalt:         2607.28 € 

    Differenz zu E8/3:             180.18 € 
    damit entfällt der Garantiebetrag

Höhergruppierung mit Überspringen

Bei Höhergruppierungen mit Auslassung einer Entgeltgruppe (also beispielsweise direkt von E 9 nach E 11, wird zur Ermittlung der neuen Stufenzuordnung das oben beschriebene Verfahren zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt.

In der Höhergruppierungsmatrix sind dabei nacheinander zwei Ablesungen vorzunehmen.

Beispiel

1.  E 9, Stufe 3 -> E 10, Stufe 2
2.                  E 10, Stufe 2 -> E 11, Stufe 2

Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

Beispiel

E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4


Die Berechnung erfolgte mit Zahlenwerten von 2009

alle Angaben ohne Gewähr!