oeffentlicher-dienst.info

TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

42. Technische Assistentinnen und Assistenten

Blättern:  zurückÜbersichtweiter

Vorbemerkung

Technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung im Sinne der Tätigkeitsmerkmale dieses Abschnitts sind z. B. chemischtechnische Assistentinnen und Assistenten, physikalisch-technische Assistentinnen und Assistenten oder landwirtschaftlich-technische Assistentinnen und Assistenten jeweils mit staatlicher Anerkennung.

Entgeltgruppe 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordert.

Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten verrichten.

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die schwierige Aufgaben erfüllen.

Entgeltgruppe 6

Technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Blättern:  zurückÜbersichtweiter

Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014