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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

10. Beraterinnen und Berater im Flugsicherheitsdienst

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Entgeltgruppe 10

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, denen mindestens drei Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b dieses Abschnitts ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang für die militärische Flugberatung (Teil 1 und Teil 2). (Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten Entgeltgruppenzulagen gemäß § 17 Nrn. 2 und 4.)

Entgeltgruppe 9a

Beraterinnen und Berater im Flugsicherheitsdienst nach erfolgreich abgeschlossenem Grundlagenlehrgang für die militärische Flugberatung. (Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 4 sowie zusätzlich nach § 17 Nr. 2, wenn sie in Flugsicherungssektoren sowie in zentralen Stellen der Flugdatenbearbeitung eingesetzt sind.)

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014