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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil IV - Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

3.1 Beschäftigte im Beschaffungs- oder Vertragswesen sowie in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung

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Entgeltgruppe 11

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts mindestens der Entgeltgruppe 9b ständig unterstellt sind.

2. Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, denen mindestens

a) vier Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung mindestens der Entgeltgruppe 8, davon mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 9b, oder

b) drei Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung mindestens der Entgeltgruppe 9b ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 10

1. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Beschaffungs- oder Vertragswesen, die selbständig besonders schwierige Verträge vorbereiten und abwickeln. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung,

a) die besonders schwierige Abrechnungsvorgänge rechnerisch oder wirtschaftlich abwickeln und

b) denen mindestens zwei Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung mindestens der Entgeltgruppe 6 ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Entgeltgruppe 9b

1. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, die schwierige Abrechnungsvorgänge rechnerisch oder wirtschaftlich verantwortlich abwickeln. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

2. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Beschaffungs- oder Vertragswesen, die selbständig Verträge vorbereiten und abwickeln. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, die schwierigere Abrechnungsvorgänge rechnerisch oder wirtschaftlich verantwortlich abwickeln. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, die einfachere Abrechnungsvorgänge rechnerisch verantwortlich abwickeln.

Protokollerklärungen

Nr. 1 Verträge im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind im Wesentlichen:

a) Beschaffungsverträge,

b) Entwicklungsverträge,

c) Dienstleistungsverträge.

Nr. 2 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B. die Vorbereitung und Abwicklung internationaler Entwicklungsverträge einfacherer Art, die Bearbeitung von Gewährleistungsfällen oder von Haftungsfragen.

Nr. 3 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B.

a) die Abrechnung von Verträgen mit verschiedenen Preistypen (Fest-, Richt- und Erstattungspreise), Mischpreisen, Preisgleitklauseln,

b) die Abrechnung von bi- und multilateralen, teils fremdsprachlichen Verträgen aus internationalen Gemeinschaftsprogrammen mit teils verschiedenen Buchführungsarten sowie Devisenhilfen.

Nr. 4 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind insbesondere:

a) die Bearbeitung von Abrechnungsvorgängen und Unterlagen, die schwierige Abrechnungsarbeiten erfordern, die insbesondere von den gewöhnlichen Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen stark abweichen, z. B. prozentual festgelegte Ratenzahlungen im Schiffbau, Voraus- und Abschlagszahlungen, Verwahr- und Sonderkonten;

b) Abrechnungsarbeiten, die aufweisen: Bürgschaftsleistungen und -entlassungen, Prämienrückvergütungen, Forderungsabtretungen, Kostenverbuchung bei mehreren Haushaltstiteln (insbesondere bei Fremdwährung);

c) Bearbeitung von Forderungen des Bundes, Zahlungsverboten und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen;

d) Verfolgen von Ansprüchen in Insolvenz- und Vergleichsverfahren.

Nr. 5 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind insbesondere die Bearbeitung von Abrechnungsvorgängen, für die nicht nur die üblichen Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen vereinbart sind, einschließlich des Entwurfs von Vermerken und Schreiben bei einfacherem Sachverhalt; diese umfassen ggf. auch die Verrechnung von Kosten im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme.

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014