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TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Tarifrunde 2010

Tarifergebnis Auszubildende

Auszubildende nach dem TVAöD - Besonderer Teil BBiG - werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote "befriedigend" im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Für die hiervon nicht erfassten Auszubildenden wirken die Tarifvertragsparteien darauf hin, dass sie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.

Quelle: Tarifeinigung TVöD 2010 im Wortlaut