TV-L Ärzte - Ärzte im Landesdienst
Für Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L die
- nicht an Universitätskliniken in der Patientenversorgung,
- nicht in Servicebereichen in der Patientenversorgung und
- nicht im Justizvollzugsdienst
beschäftigt sind, siehe
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TV-L Ärzte