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TV-L Ärzte - Ärzte im Landesdienst

Für Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L die
  • nicht an Universitätskliniken in der Patientenversorgung,
  • nicht in Servicebereichen in der Patientenversorgung und
  • nicht im Justizvollzugsdienst
beschäftigt sind, siehe

TV-L Ärzte