Tarifverträge für Ärzte
- Ärzte an Universitätskliniken
beide Tarifverträge: TV-L, Sonderregelungen für Ärzte und TV-Ärzte - Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
TV-Ärzte/VKA
Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Ärzte außerhalb kommunaler Krankenhäuser und außerhalb der Universitätskliniken werden üblicherweise die Tarifverträge TVöD und TV-L (ohne Sonderregelung) angewendet:
alle Angaben ohne Gewähr!
