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Private Krankenversicherung - PKV

Für Beschäftigte, deren regelmässiges Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, besteht die Möglichkeit, an Stelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) einzutreten.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49950 € Jahresgehalt. (Siehe auch die gesonderte Seite zur zeitlichen Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze und deren Auswirkungen auf den Öffentlichen Dienst)

Im Jahr 2009 qualifizierten sich - ohne Betrachtung der in Fußnote [*1] beschriebenen Erschwernis - die folgenden Entgeltgruppen und -stufen zur privaten Krankenversicherung:

TVöD TV-L TVöD-S TVöD-SuE TVöD-B Caritas
Anlage 3
Diakonie Ärzte
Uniklinik
Ärzte
VKA
E 11: ab 5
E 12: ab 4
E 13: ab 4
E 14: ab 3
E 15: ab 2
E 11: 5
E 12: 5
E 13: ab 4
E 14: ab 4
E 15: ab 2
E 10: 5
E 11: 5
E 12: ab 4
E 13: ab 4
E 14: ab 2
E 15: alle
S 15: 6
E 16: 6
S 17: ab 5
S 18: ab 4
E 11a: 5
E 11b: ab 5
E 12a: ab 4
VG 3: ab 8
VG 2: ab 5
VG 1b: ab 4
VG 1a: ab 2
VG 1: alle
EG 13: alle Ä 1: ab 2
Ä 2: alle
Ä 3: alle
Ä 4: alle
I: ab 4
II: alle
III: alle
IV: alle

Bei einem Wechsel in die PKV tritt an Stelle des GKV-Höchstbeitrags in Höhe von 558,75 € im Jahr 2010 [*2] der gehaltsunabhängige Beitrag der PKV. Wie auch bei der GKV übernimmt der Arbeitgeber 50% der Krankenversicherungskosten. Dies ausgenommen der Tagegeld- und Zahnersatzversicherung in Höhe von 0,9%.

Höchstbeträge, Zuschüsse und Beiträge zur PKV

Seit 01.01.2010 gelten die folgenden Höchstbeiträge/Zuschüsse:

GKV-Höchstbeitrag:558,75 €
  Arbeitnehmeranteil:296,25 €
  Arbeitgeberanteil:262,50 €
höchstmöglicher Arbeitgeberzuschuß PKV:262,50 €
  + Pflegeversicherung:36,66 €

Der Beitrag der PKV richtet sich in der Regel nach den folgenden Kriterien:

Die in Angeboten von PKV angegebenen Beiträge verstehen sich üblicherweise einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, d.h. zur Ermittlung der persönlichen Kosten ist in der Regel der halbe Wert anzusetzen [*2].

      Beispiele

Monatsbeitrag
PKV
davon zu tragen vom
ArbeitnehmerArbeitgeber
150,00 €75,00 €75,00 €
200,00 €100,00 €100,00 €
300,00 €150,00 €150,00 €
400,00 €200,00 €200,00 €
500,00 €250,00 €250,00 €
600,00 €342,75 €[*2] 257,25 €
700,00 €442,75 €[*2] 257,25 €

Beitragsrückerstattung

Viele PKV erstatten bei positivem Versicherungsverlauf einen Teil der Beiträge zurück (beispielsweise einen Monatsbeitrag bei fehlender Inanspruchnahme der Versicherung während eines Kalenderjahres). Diese Rückerstattungen führen nicht zu einer nachträglichen Kürzung des Arbeitgeberzuschusses!

Lange Krankheitsphasen

Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall hinaus entfällt der Arbeitgeberanteil für die PKV.

Fußnoten

[*1]
Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahr 2007 muß die Versicherungspflichgrenze in den drei vergangenen Jahren überschritten worden sein und das Einkommen im Folgejahr die Grenze voraussichtlich überschritten werden.
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

[*2]
Arbeitgeberzuschuß nur bis zum o.g. Höchstbetrag

alle Angaben ohne Gewähr!