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TVöD - Entgeltgruppen

Die Entgeltgruppen des TVöD werden mit 1 bis 15 bzw. E 1 bis E 15 durchnumeriert. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu denjenigen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.

Qualifikationseckpunkte

E 1 bis E 4An- und Ungelernte
E 5 bis E 8mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)
E 9 bis E 12Fachhochschulstudium oder Bachelor
E 13 bis E 15wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Vergütungsordnung

Eine Vergütungsordnung zum TVöD existiert noch nicht. Daher wird die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet.

Überleitung

Die Eingruppierung nach TVöD wird gemäß Überleitung von BAT durchgeführt.

Bewährungsaufstieg

Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege sind im TVöD nicht mehr vorgesehen.