TVöD - Entgeltgruppen
Die Entgeltgruppen des TVöD werden mit 1 bis 15 bzw. E 1 bis E 15
durchnumeriert. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu denjenigen
der Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.
Qualifikationseckpunkte
E 1 bis E 4 | An- und Ungelernte |
E 5 bis E 8 | mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre) |
E 9 bis E 12 | Fachhochschulstudium oder Bachelor |
E 13 bis E 15 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
Vergütungsordnung
Eine Vergütungsordnung zum TVöD existiert noch nicht. Daher wird
die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet.
Überleitung
Die Eingruppierung nach TVöD wird gemäß Überleitung von BAT
durchgeführt.
Bewährungsaufstieg
Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege sind im TVöD
nicht mehr vorgesehen.