TVöD - Kündigungsfristen
Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist |
weniger als 6 Monate | 2 Wochen zum Monatsende |
bis zu 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsende |
mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
mindestens 5 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
mindestens 8 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
mindestens 10 Jahre | 5 Monate zum Quartalsende |
mindestens 12 Jahre | 6 Monate zum Quartalsende |
Unkündbarkeit
Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz besteht für Beschäftigte im
Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber
beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
Im Tarifgebiet Ost gibt es diesen besonderen Kündigungsschutz nicht.
Grundlage
§ 34, TVöD