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TVöD - Kündigungsfristen

BeschäftigungszeitKündigungsfrist
weniger als 6 Monate2 Wochen zum Monatsende
bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre3 Monate zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre4 Monate zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre5 Monate zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre6 Monate zum Quartalsende

Unkündbarkeit

Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
Im Tarifgebiet Ost gibt es diesen besonderen Kündigungsschutz nicht.

Grundlage

§ 34, TVöD