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TVöD - Stufen

EntgeltgruppeStufe
123456
E 1 existiert
nicht
bei
Einstellung
nach 4 Jahren
in Stufe 2
nach 4 Jahren
in Stufe 3
ges.: 8 Jahre
nach 4 Jahren
in Stufe 4
ges.: 12 Jahre
nach 4 Jahren
in Stufe 5
ges.: 16 Jahre
E 2 bis E 15 bei
Einstellung
nach 1 Jahr
in Stufe 1
nach 2 Jahren
in Stufe 2
ges.: 3 Jahre
nach 3 Jahren
in Stufe 3
ges.: 6 Jahre
nach 4 Jahren
in Stufe 4
ges.: 10 Jahre
nach 5 Jahren
in Stufe 5
ges.: 15 Jahre

Einstellung

Bei der Einstellungen werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.

Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.

Höhergruppierung

Bei einer Höhergruppierung erfolgt eine Zuordnung mindestens zur Stufe 2. Läge das Entgelt damit niedriger als das zuvor erzielte zuzüglich eines tarifvertraglich festgelegten Garantiebetrags, wird eine Stufe festgesetzt, die mindestens den Garantiebetrag über dem bisherigen Entgelt liegt. Dieser Garantiebetrag liegt für E1 bis E8 bei 25 €, für E9 bis E15 bei 50 €. Die Garantiebeträge nehmen an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.

Grundlagen

§16 und §17 TVöD

alle Angaben ohne Gewähr!