TVöD - Stufen
| Entgeltgruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| E 1 | existiert nicht |
bei Einstellung |
nach 4 Jahren in Stufe 2 |
nach 4 Jahren in Stufe 3 |
nach 4 Jahren in Stufe 4 |
nach 4 Jahren in Stufe 5 |
| E 2 bis E 15 | bei Einstellung |
nach 1 Jahr in Stufe 1 |
nach 2 Jahren in Stufe 2 |
nach 3 Jahren in Stufe 3 |
nach 4 Jahren in Stufe 4 |
nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Die Stufe 6 entfällt in den Entgeltgruppen 9 bis 15 für Beschäftigte des Bundes.
Einstellung
Bei der Einstellungen werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2 (oder 3).Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.
Grundlagen
§16 und §17 TVöD
| alle Angaben ohne Gewähr! |


