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Stufen

aktuelle Stufeneinteilung (ab 01.03.2014)

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8

A 4 - A 16     2   3   3   3   4   4   4     Laufbahnbeamte
W 1 - W 3      5   5   5   5                 Professoren

R 1, R 2      jeweils 2 Jahre (12 Stufen)    Richter

frühere Stufeneinteilung (bis 28.02.2014)

In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter, in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.

Stufe                  1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  13  14  15

Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -
Besoldungsordnung B            keine Dienstaltersstufen

In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt es keine Stufeneinteilung.