Entgeltrechner
Entlohnungsstufen
Der Stufenaufstieg ("Vorrückung") erfolgt nach jeweils 2 Jahren am
darauf folgenden 01.01. oder 01.07. ("Vorrückungstermin").
Eine Ausnahme bildet lediglich die Vorrückung ausgehend von der ersten
möglichen Gehaltsstufe. Hier beträgt die Wartezeit nicht 2 sondern 5 Jahre.