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LfTV - Lokführertarifvertrag


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Gehaltsrechner

Tätigkeitsgruppen

LF 2
  • Fachliche und disziplinarische Führung und Betreuung von Lokomotivführeren
  • Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen oder Triebzüge
wie z.B. Gruppenleiter
LF 3
  • Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen oder Triebzüge
    und darüber hinaus
    Arbeitnehmer fachlich ausbilden, fortbilden, anleiten und prüfen oder technische Fahrzeugabnahmen durchführen,
    wie z.B. Lehrlokomotivführer, Abnahmelokomotivführer
LF 4
  • Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen oder Triebzüge
    und darüber hinaus
    Arbeitnehmer fachlich ausbilden, fortbilden und anleiten,
    wie z.B. Ausbildungslokomotivführer
  • oder
  • Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen oder Triebzüge
    und darüber hinaus
    • regelmäßiger Einsatz über eine Grenzbahnhof hinaus im internationalen Verkehr und
    • regelmäßige Anwendung besonderer Kenntnisse und Kompetenzen im ausländischen Betrie sowie der jeweils zugehörigen Sprache
    wie z.B. Auslandslokomotivführer
LF 5
  • Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen oder Triebzüge
  • ohne Beschränkung auf bestimmte Netze/Einsatzgebiete
  • wie z.B. Streckenlokomotivführer
LF 5
  • Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen oder Triebzüge
  • mit Beschränkung auf bestimmte Netze/Einsatzgebiete
  • Durchführen von Abstell-, Wende- und Überführungsfahrten auch außerhalb des Bahnhofs mittels lokbespannter Personenzüge, Triezüge oder Triebwagen
  • wie z.B. Bereitstellungslokomotivführer

Für alle Tätigkeitsgruppen ist ein gültiger Eisenbahner-Führerschein Voraussetzung.

Stufen

StufeBerufserfahrung
1weniger als 5 Jahre
2weniger als 10 Jahre
3weniger als 15 Jahre
4weniger als 20 Jahre
5weniger als 25 Jahre
625 Jahre und mehr