Gehaltsrechner
Tätigkeitsgruppen
| LF 2 |
- Fachliche und disziplinarische Führung und Betreuung
von Lokomotivführeren
- Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen
oder Triebzüge
wie z.B. Gruppenleiter
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| LF 3 |
- Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen
oder Triebzüge
und darüber hinaus
Arbeitnehmer fachlich ausbilden, fortbilden, anleiten und
prüfen oder technische Fahrzeugabnahmen durchführen,
wie z.B. Lehrlokomotivführer, Abnahmelokomotivführer
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| LF 4 |
- Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen
oder Triebzüge
und darüber hinaus
Arbeitnehmer fachlich ausbilden, fortbilden und anleiten,
wie z.B. Ausbildungslokomotivführer
oder
- Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen
oder Triebzüge
und darüber hinaus
- regelmäßiger Einsatz über eine Grenzbahnhof hinaus im
internationalen Verkehr und
- regelmäßige Anwendung besonderer Kenntnisse und
Kompetenzen im ausländischen Betrie sowie der jeweils
zugehörigen Sprache
wie z.B. Auslandslokomotivführer
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| LF 5 |
- Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen
oder Triebzüge
- ohne Beschränkung auf bestimmte Netze/Einsatzgebiete
wie z.B. Streckenlokomotivführer
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| LF 5 |
- Führen schienengebundener Triebfahrzeuge, Steuerwagen
oder Triebzüge
- mit Beschränkung auf bestimmte Netze/Einsatzgebiete
- Durchführen von Abstell-, Wende- und Überführungsfahrten
auch außerhalb des Bahnhofs mittels lokbespannter
Personenzüge, Triezüge oder Triebwagen
wie z.B. Bereitstellungslokomotivführer
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Für alle Tätigkeitsgruppen ist ein gültiger Eisenbahner-Führerschein
Voraussetzung.
Stufen
| Stufe | Berufserfahrung |
| 1 | weniger als 5 Jahre |
| 2 | weniger als 10 Jahre |
| 3 | weniger als 15 Jahre |
| 4 | weniger als 20 Jahre |
| 5 | weniger als 25 Jahre |
| 6 | 25 Jahre und mehr |
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