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Leserzuschrift: TVöD Bund - neue Stufe 6 für vom BAT übergeleitete Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Seite http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2016/ schreiben Sie:

In der rechten Tabelle werden die Auswirkungen der Einführung der neuen Stufe 6 für die Entgeltgruppen ab E 9a im Bereich TVöD Bund dargestellt. Für bereits langjährig in der bisherigen Höchststufe 5 befindlichen Mitarbeiter dieser Entgeltgruppen, die nun in Stufe 6 vorrücken, liegen die Entgelterhöhungen 2016 damit weit über 2,4%.

Dem ist leider nicht so. Langjährige Mitarbeiter haben aus Gründen der entgangenen Beförderungen aus dem BAT eine Zulage in Form einer individuellen Endstufe erhalten da der alte BAT höher war als der neue TVÖD Tarif. Die Erhöhung in Stufe 6 wird von dieser individuelle Endstufe abgezogen bzw. ersetzt diese. Somit kommt die von Ihnen genannte Entgelterhöhung von weit über 2,4% nicht vor. Genaugenommen kürzt man die Gehälter der langfristigen Mitarbeiter die zu einem BAT Vertrag abgeschlossen haben um die Mehrvergütung die ihnen eigentlich aus den alten BAT zusteht.

Siehe hier:

3. Neue Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen 9a bis 15 Ein wesentlicher Punkt dieses Tarifvertrages ist die Einführung der neuen Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen 9a bis 15. Hier gilt folgender Grundsatz nach § 29 TVÜ: Wer am 29. Februar 2016 in eine der Entgeltgruppen 9a bis 15 eingruppiert ist, an diesem Stichtag der Stufe 5 zugeordnet war und in seiner/ihrer Entgeltgruppe eine Stufenlaufzeit von mindestens fünf Jahren absolviert hat, ist am 1. März 2016 der Stufe 6 der jeweiligen Entgelt-gruppe zugeordnet.

Ergebnis ist die Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe. Besonderheiten bei der Überleitung aus einer individuellen Endstufe am Stichtag 29. Februar 2016 Beschäftigte, deren Tabellenentgelt in der bisherigen individuellen Endstufe am 1.3.2016 niedriger als das Tabellenentgelt der Stufe 6 ist, werden, wenn sie bereits die fünfjährige Stufen-laufzeit in der Stufe 5 ihrer Entgeltgruppe absolviert haben, der Stufe 6 zugeordnet.

Ergebnis ist die Stufe 6, bisherige individuelle Endstufe fällt dafür weg. Beschäftigte, deren Tabellenentgelt in der bisherigen individuellen Endstufe am 1.3.2016 niedriger als das Tabellenentgelt der Stufe 6 ist, werden, solange sie die fünfjährige Stufenlaufzeit noch nicht absolviert haben, einer individuellen Zwischenstufe zugeordnet. Das bisherige Entgelt wird beibehalten.

Ergebnis ist die Stufe 5 plus individuelle Zwischenstufe.

Autor: Leserzuschrift (hmf)
Datum:30.08.2016
 
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