Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Zum 01.01.2015 wurde ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Dieser Zusatzbeitrag wird von
jeder Krankenkassen selbst festgelegt, was in etwa der Regelung vor der
Gesundheitstreform 2009 entspricht.
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
wird von 15,5% auf 14,6% gesenkt, wobei die 14,6% wie bisher paritätisch (50:50)
vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Der Zusatzbeitrag wird
vollständig vom Arbeitnehmer getragen.
Eine
Liste aller Krankenkassen mit ihren Beitragssätzen
finden Sie auf
Wikipedia.
der Zusatzbeitrag auf öffentlicher-Dienst.info
In den Formularen auf
öffentlicher-Dienst.info ist der Beitragssatz einschließlich Zusatzbeitrag einzugeben. Dieser
manuell eingegebene Beitragssatz wird auf Ihrem Rechner in einem
Cookie gespeichert und bei der nächsten Nutzung automatisch
eingetragen.
Wird keine Eingabe vorgenommen, wird ein Beitragssatz von 15,5% angenommen.
| Rechenbeispiele |
allgemeiner Beitragssatz | | Zusatzbeitrag | | tatsächlicher Beitragssatz |
| 14,6% | + | 0,9% | = | 15,5% |
| + | 0% | = | 14,6% |
| + | 0,4% | = | 15,0% |
| + | 1,3% | = | 15,9% |
Ausfüllhinweis zum Eingabeformular