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Private Krankenversicherung

Zeitliche Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze

Bis 2002 entsprach die Beitragsbemessungsgrenze der Versicherungspflichtgrenze. Danach wurde letztere deutlich angehoben und eine zustzliche besondere Versicherungspflichtgrenze eingefhrt, die wiederum der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Die besondere Versicherungspflichtgrenze ist nur fr Arbeitnehmer relevant, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren.

Die deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze (zusammen mit der Absenkung der Gehlter fr Neueinsteiger mit TVD/TV-L) wirkt sich im ffentlichen Dienst vor allem auf Mitarbeiter im vergleichbaren gehobenen Dienst sowie jngere Mitarbeiter im vergleichbaren hheren Dienst aus, die nun keine Mglichkeit mehr haben, in eine private Krankenversicherung zu wechseln:
2002 lag ein 41-jhriger, verheirateter Diplom-Ingenieur (FH) mit einer Stelle nach BAT IVa noch ber der Grenze. Im Jahr 2009 htte der selbe Ingenieur mit einer vergleichbaren Stelle nach TVD 10 selbst in der hchsten Erfahrungsstufe keine Chance mehr, die Grenze zu erreichen.

Und sogar fr die Mitarbeiter im vergleichbaren hheren Dienst ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung unrealistisch geworden, was das folgende Beispiel verdeutlichen soll:

  Alter
  25 Jahre   Abschluss an der Universitt
             Einstieg mit E 13, Stufe 1
  26 Jahre   Stufenaufstieg nach E 13, Stufe 2
  28 Jahre   Stufenaufstieg nach E 13, Stufe 3
  31 Jahre   Stufenaufstieg nach E 13, Stufe 4
             ab jetzt wird die Versicherungspflichtgrenze erreicht,
             ein Wechsel aber dennoch weiterhin verboten (GKV-WSG [*1])
  34 Jahre   3 Jahre mit einem Gehalt ber der Versicherungspflichtgrenze
             sind erreicht. Nun ist ein Wechsel in die PKV mglich.

Allerdings sind im Alter von 34 Jahren die Konditionen fr den Wechsel in die PKV wesentlich ungnstiger, als dies in frheren Zeiten fr Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 Jahre der Fall war. Damit ist ein Wechsel in vielen Fllen kaum noch lohnenswert.

Funote

[*1]
GKV-WSG = Gesetz zur Strkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ein Wechsel in die PKV darf erst erfolgen, wenn neben dem aktuellen Einkommen und dem fr das Folgejahr prognostizierten Einkommen auch das Einkommen in jedem der drei vergangenen Jahre die Versicherungspflichtgrenze bertroffen hat.