Die deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze (zusammen mit
der Absenkung der Gehlter fr Neueinsteiger mit TVD/TV-L) wirkt sich im
ffentlichen Dienst vor allem auf Mitarbeiter im vergleichbaren gehobenen
Dienst sowie jngere Mitarbeiter im vergleichbaren hheren Dienst aus, die
nun keine Mglichkeit mehr haben, in eine private Krankenversicherung zu
wechseln:
2002 lag ein 41-jhriger, verheirateter Diplom-Ingenieur (FH) mit
einer Stelle nach BAT IVa noch ber der Grenze. Im Jahr 2009 htte
der selbe Ingenieur mit einer vergleichbaren Stelle nach TVD 10
selbst in der hchsten Erfahrungsstufe keine Chance mehr, die Grenze
zu erreichen.
Und sogar fr die Mitarbeiter im vergleichbaren hheren Dienst ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung unrealistisch geworden, was das folgende Beispiel verdeutlichen soll:
Alter
25 Jahre Abschluss an der Universitt
Einstieg mit E 13, Stufe 1
26 Jahre Stufenaufstieg nach E 13, Stufe 2
28 Jahre Stufenaufstieg nach E 13, Stufe 3
31 Jahre Stufenaufstieg nach E 13, Stufe 4
ab jetzt wird die Versicherungspflichtgrenze erreicht,
ein Wechsel aber dennoch weiterhin verboten (GKV-WSG [*1])
34 Jahre 3 Jahre mit einem Gehalt ber der Versicherungspflichtgrenze
sind erreicht. Nun ist ein Wechsel in die PKV mglich.
Allerdings sind im Alter von 34 Jahren die Konditionen fr den Wechsel in die PKV wesentlich ungnstiger, als dies in frheren Zeiten fr Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 Jahre der Fall war. Damit ist ein Wechsel in vielen Fllen kaum noch lohnenswert.
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