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Hinweis zur Lohnsteuerberechnung 2026

Weicht Ihr vom Online-Rechner ermitteltes Netto-Gehalt von Ihrer tatschlichen Gehaltsmitteilung ab oder stellen Sie ein gegenber 2025 verringertes Netto-Gehalt fest, liegt dies hchstwahrscheinlich am Wegfall der zuvor automatisch bercksichtigten Mindestvorsorgepauschale.

Abhilfe: erfassen Sie Ihren Beitrag zur Basisabsicherung manuell! (Lesen Sie dazu unten auf dieser Seite)

ausfhrliche Erklrung

1. Volldigitalisierung ber ELStAM (Wegfall der Papierbescheinigung)

Bis Ende 2025 mussten privat Versicherte ihrem Arbeitgeber eine Papierbescheinigung ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen, damit die Beitrge zur Basisabsicherung beim Lohnsteuerabzug bercksichtigt werden konnten.

Ab dem 1.1.2026 ist dieses Papierverfahren Geschichte. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) bermitteln die abzugsfhigen Beitrge fr die Basis-Krankenversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung nun direkt elektronisch an das Bundeszentralamt fr Steuern (BZSt). Von dort ruft der Arbeitgeber diese Daten ber das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ab und lsst sie automatisch in die Lohnabrechnung einflieen.

2. Wegfall der Mindestvorsorgepauschale

Dies ist die steuerlich gravierendste nderung bei der Lohnsteuerberechnung:

  • Bisher (bis 2025): Wenn dem Arbeitgeber keine konkreten Beitrge nachgewiesen wurden, wurde bei der Lohnsteuerberechnung automatisch eine sogenannte Mindestvorsorgepauschale (i. d. R. rund 1.900 Euro jhrlich bzw. ca. 12 % des Arbeitslohns) steuermindernd angesetzt.
  • Neu (ab 2026): Die gesetzliche Mindestvorsorgepauschale entfllt ersatzlos. Die Lohnsteuerberechnung bercksichtigt ab sofort ausschlielich die tatschlich von der Versicherung elektronisch gemeldeten Beitrge zur Basisabsicherung.

3. Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen

Durch den Wegfall der Pauschale und den bergang zu den tatschlichen Werten kann sich das monatliche Nettoentgelt verndern:

  • Hheres Netto: Da die tatschlichen Beitrge zur PKV-Basisabsicherung und Pflegeversicherung in der Regel deutlich hher sind als die alte Mindestvorsorgepauschale, profitieren die meisten Beamten und Angestellten von einem geringeren Lohnsteuerabzug und erhalten ein hheres Netto-Gehalt.
  • Weniger Netto bei fehlenden Daten: Wenn die elektronische Datenbermittlung durch die Versicherung scheitert oder verzgert stattfindet, rechnet der Arbeitgeber und der Online-Rechner von ffentlicher-dienst.info mangels Mindestvorsorgepauschale vorerst mit "0 Euro" Vorsorgeaufwendungen. Dies fhrt zu einem sprbar hheren Lohnsteuerabzug in dem jeweiligen Monat (Korrekturen erfolgen dann ber die Lohnabrechnung in den Folgemonaten oder sptestens ber die Einkommensteuererklrung).

4. Was zhlt zur Basisabsicherung (100% absetzbar), was zu den Wahlleistungen (nicht absetzbar)

Basisversicherung = Versicherungsbeitrge zur medizinische Grundversorgungen, 100% absetzbar:

  • Ambulante Behandlungen: Normale Arztbesuche, Medikamente und Verbandsmittel
  • Stationre Behandlungen: Allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt)
  • Zahnrztliche Behandlungen: Die zahnmedizinische Grundversorgung
  • Pflegepflichtversicherung: Die Beitrge zur privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sind immer in voller Hhe als Basisabsicherung absetzbar

Versicherung fr Wahlleistungen, die ber das Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen sind nicht absetzbar:

  • Chefarztbehandlung (gesondert berechnete rztliche Leistungen)
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Krankentagegeld: (Achtung: Wenn Ihr Tarif ein Krankentagegeld beinhaltet, dieses aber nicht als separater Beitrag ausgewiesen ist, krzt das Finanzamt den absetzbaren Basisbeitrag pauschal um 4 %)
  • Krankenhaustagegeld
  • Heilpraktikerleistungen
  • Zahnersatz und Implantate, die ber die Regelversorgung hinausgehen (der genaue Prozentsatz wird von der Versicherung berechnet)
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), sofern sie nicht medizinisch zwingend im Rahmen der GKV erstattungsfhig wren
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Erfassung des Beitrags zur Basisabsicherung

Am einfachsten ist es, wenn Sie diesen Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden. Einige Besoldungsstellen drucken diesen auf der Gehaltsabrechnung aus, bei anderen muss man dort nachfragen oder in den aktuellen Versicherungsunterlagen danach suchen.
Alternativ dazu ist auch eine Abfrage mittels der "Auskunft fr die elektronische Lohnsteuerkarte" ber ELSTER mglich.

Werden Sie nicht fndig, empfehlen wir bis zur Vorlage des richtigen Wertes den in den Vorjahren gltigen Pauschalwert 159 Euro im Monat (1900 Euro jhrlich) zu verwenden.

Beamte mit freier Heilfrsorge (Polizisten, Soldaten) tragen in diesem Feld 0 ein.

Erfassung in der Kurzauswahl Erfassung im ausfhrlichen Formular
 
       

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