BAT - Bundes-Angestelltentarifvertrag
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) regelte die Gehälter und Beschäftigungsbedingungen der Angestellten des Öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Tarifvertrag wurde zum 01.04.1961 eingeführt und trat am 01.10.2005 (Bund und Gemeinden) bzw. am 01.11.2006 (Länder) außer Kraft, wobei jeweils die Weitergeltung der BAT-Vergütungsordnung vereinbart wurde.Die Nachfolgetarifverträge sind TVöD und TV-L.
- Bund und Länder
Vergütungstabellen für Angestellte des Bundes und der Länder
Archiv mit historischen BAT-Tabellen seit 1990 - Kommunen
Vergütungstabellen für Angestellte der Gemeinden (Kommunen)
Archiv mit historischen BAT-Tabellen seit 1990
Archiv der BAT-Tabellen des Landesdienstes Hessen 2004 bis 2009
Archiv der BAT-Tabellen des Landes Berlin 2003 bis 2010
- graphisches Gehaltsschema des BAT
Die Vergütungsgruppen und Lebensaltersstufen des BAT sowie Vergleichsgrafiken zwischen BAT und TVöD/TV-L
weitere Tarifverträge nach dem Schema des BAT
- Bundeseisenbahnvermögen
BEV AnTV
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