Zum 01.12.2017 wurde die Angleichung des TV-L Berlin zum TV-L abgeschlossen.
Es gelten nun die Entgelttabellen TV-L im allgemeinen
Teil.
Diese Seite ist damit obsolet
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Entgeltrechner
Angleichung TV-Berlin an TV-L
Datum | Bemessungssatz | linear | Anmerkung |
01.11.2010 | ∼94% zu TV-L 2010 | | TV-L 2006 + 65 €, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nach BAT |
01.08.2011 | 97% zu TV-L 2010 | ∼ 3,1% | Jahressonderzahlung nach TV-L West |
01.10.2011 | 97% zu TV-L 2011 | +1,5% | Tarifrunde TV-L 2011: +1,5% |
01.07.2012 | 97% zu TV-L 2012 | +1,9% | Erhöhung wie TV-L (+1,9%, +17 €), 6 Monate später |
01.04.2013 | 97,5% zu TV-L 2013 | +2,65% | Erhöhung wie TV-L, 3 Monate später (Tarifrunde TV-L 2013 |
01.01.2014 | 98,0% zu TV-L 2014 | +2,95% | Erhöhungen zeit- und inhaltsgleich zum TV-L |
01.03.2015 | 98,5% zu TV-L | +2,62% |
01.12.2017 | 100% zu TV-L | +3,91% | volle Angleichung, auch Arbeitszeit |
In den Jahren 2013 bis 2015 beträgt die jährlich garantierte Erhöhung 2%. Der
Bemessungssatz wird jährlich um mindestens 0,5 Prozentpunkte
zum Zeitpunkt der Erhöhung der TV-L-Tabelle angehoben, spätestens
aber zum 01.08.
Ist die Tariferhöhung TV-L geringer als 1,5%, wird
der Bemessungssatz um die Differenz zu 2% angehoben.
Der 31.12.2017 ist als spätest möglicher Zeitpunkt für die Angleichung
der Entgelttabelle Berlin an TV-L zu sehen. Abhängig von der Tarifentwicklung
TV-L zuvor ist auch eine frühere Angleichung möglich: je ungünstiger
die Tarifentwicklung TV-L ist, desto früher erfolgt die Angleichung. Für
den hypothetischen Fall, daß es beim TV-L sowohl 2013 als auch 2014
zu Nullrunden kommt, wäre die Angleichung bereits 2014 vollendet.