die Informationen auf dieser Seite gelten nur für tarifbeschäftigtes
Lehrpersonal!
Für beamtete Lehrer gelten die Besoldungsordnungen der
Länder.
Zum 01.01.2017 sind die Kürzungsbeträge für tarifbeschäftigte Lehrkräfte entfallen.
Es gelten nun die Entgelttabellen TV-L im allgemeinen Teil.
Diese Seite ist damit obsolet