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Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021)

Kurzbezeichnung:   BbgBVAnpG 2019/2020/2021
 
Datum:   19.06.2019
gültig:   ab 01.01.2019
Rechtskreis:   Brandenburg

Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg

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