Arbeitsvertragsbedingungen des Parittischen Wohlfahrtsverbands
Entgeltgruppen - Ttigkeitsfelder
Gruppe A
- Einfache Ttigkeiten, die keine Ausbildung (ggf. eine kurze Einarbeitung) erfordern
- Nichtpflegerische Hilfsttigkeiten, die keine oder wenig Vorkenntnisse oder eine kurze Einarbeitungszeit erfordern z.B.
- Bote / Botin
- PfrtnerIn
- FahrerIn
- Reinigungskrfte
- Brohilfen
- hauswirtschaftliche Hilfskrfte
Gruppe B
- Ttigkeiten von pflegerischen Hilfskrften ohne Ausbildung
Gruppe C
- Ttigkeiten, die Kenntnisse und Fhigkeiten erfordern, die blicherweise durch eine Zweckausbildung oder in den nachgenannten Ausbildungsberufen erworben werden
z.B.
- KrankenpflegehelferIn mit staatlicher Anerkennung
- AltenpflegehelferIn mit Ausbildung (mit staatlicher Anerkennung)
- Ttigkeiten, die Kenntnisse oder Fhigkeiten erfordern, die blicherweise durch eine Zweckausbildung oder in den nachgenannten Ausbildungsberufen, oder durch Berufserfahrung und andere ausreichende Qualifizierung erworben werden, z.B.
- KinderpflegerIn
- HausmeisterIn (Handwerker)
- HauswirtschafterIn
- Koch/Kchin
- Broarbeiten (kaufmnnische Ausbildung)
Gruppe D
- Ttigkeiten, die Kenntnisse und Fhigkeiten erfordern, die blicherweise in einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder durch Berufserfahrung und andere ausreichende Qualifizierungen erworben werden
z.B.
- KrankenpflegerIn
- AltenpflegerIn
- ErzieherIn
- HauswirtschaftsleiterIn
- Kchenleitung
- TechnikerIn
- KrankengymnastIn
- ErgotherapeutIn
- LogopdIn
- qualifizierte Verwaltungsttigkeit/Sachbearbeitung
bertragung von Leitungs- oder Sonderaufgaben
Anstelle einer Einordnung in die Gruppe E wird bei bertragenen Leitungs- oder Sonderaufgaben (auch zeitlich befristete), die diesem Aufgabenfeld entsprechen, eine Zulage bis zur Hhe der Differenz zwischen der jeweils erreichten Stufe in der Gruppe D und der Gruppe E Stufe 2 gezahlt, z.B.
Gruppe E
- Ttigkeiten der Gruppe D mit Leitungsfunktionen oder Ttigkeiten, die Fhigkeiten erfordern, die blicherweise aufgrund von Zusatzausbildungen erworben werden, z.B.
- Kindertagesstttenleitung (berwiegend Leitungsttigkeit)
- Pflegedienstleitung
- Ttigkeiten, die Kenntnisse und Fhigkeiten voraussetzen, die blicherweise in einer ab-geschlossenen Fachhochschulausbildung oder durch Berufserfahrung und andere ausreichende Qualifizierungen erworben werden, z.B.
- SozialpdagogInnen / SozialarbeiterInnen mit berwiegender Klientelarbeit
- besonders qualifiziert und berwiegend selbstndig ausgefhrte Verwaltungsttigkeiten, z.B.
- BilanzbuchhalterIn
- FinanzbuchhalterIn
- EDV-SystemadministratorIn
- VerwaltungsleiterIn
bertragung von Leitungs- oder Sonderaufgaben
Anstelle einer Einordnung in die Gruppe F wird bei bertragenen Leitungs- oder Sonderaufgaben (auch zeitlich befristete), die diesem Aufgabenfeld entsprechen, eine Zulage bis zur Hhe der Differenz zwischen der jeweils erreichten Stufe in der Gruppe E und der Gruppe F Stufe 2 gezahlt, z.B.
- Leitung von Kindertagessttten ab 70 Pltzen
Gruppe F
- Ttigkeiten, die Kenntnisse und Fhigkeiten voraussetzen, die blicherweise in einer ab-geschlossenen Fachhochschulausbildung oder durch Berufserfahrung und andere ausreichende Qualifizierungen erworben werden und sich durch die Bearbeitung schwieriger Grundsatzfragen und Planungsaufgaben und durch den Auftrag der Beratung mehrerer Einrichtungen oder einer greren Zahl von MitarbeiterInnen auszeichnen
z.B. FachberaterIn
- Ttigkeiten, die Kenntnisse und Fhigkeiten erfordern, die blicherweise in einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung oder durch Berufserfahrung und andere ausreichende Qualifizierungen erworben werden mit berwiegender Leitungsfunktion, z.B.
- PDL in groen Einrichtungen ab 150 Betten oder 100 MitarbeiterInnen
- SozialarbeiterInnen, SozialpdagogInnen
- VerwaltungsleiterInnen grerer Einrichtungen
bertragung von Leitungs- oder Sonderaufgaben
Anstelle einer Einordnung in die Gruppe G wird bei bertragenen Leitungs- oder Sonderaufgaben (auch zeitlich befristete), die diesem Aufgabenfeld entsprechen, eine Zulage bis zur Hhe der Differenz zwischen der jeweils erreichten Stufe in der Gruppe F und der Gruppe G Stufe 2 gezahlt.
Gruppe G und H
- Ttigkeiten, die Kenntnisse und Fhigkeiten voraussetzen, die blicherweise in einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung oder durch Berufserfahrung und andere ausreichende Qualifizierungen erworben werden
Die Einordnung in die Gruppe G oder H hngt von der Gre und der Verantwortung des bertragenen Arbeitsbereiches ab. Zu bercksichtigen sind z.B. der Umfang der bertragenen Entscheidungskompetenz in personellen, fachlichen und finanziellen Angelegenheiten, Umfang der bertragenen Verantwortung, Gre und Schwierigkeit des bertragenen Aufgabengebietes.
bertragene Leitungs- oder Sonderaufgaben
Anstelle einer Einordnung in die Gruppe H wird bei bertragenen Leitungs- oder Sonderaufgaben (auch zeitlich befristete), die diesem Aufgabenfeld entsprechen, eine Zulage bis zur Hhe der Differenz zwischen der jeweils erreichten Stufe in der Gruppe G und der Gruppe H Stufe 2 gezahlt.
Anlage 2 zu den Arbeitsvertragsbedingungen der Paritt
es wurde die original Schreibweise bernommen