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Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, denen mindestens 16 Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1 oder der Entgeltgruppe 6, denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1 oder der Entgeltgruppe 6, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1 mit Tätigkeiten, die Kenntnisse in der kieferchirurgischen Prothetik erfordern, oder die Epithesen herstellen.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, denen an Universitätskliniken die handwerkliche Unterweisung von Studentinnen oder Studenten in zahntechnischen Arbeiten obliegt.
Entgeltgruppe 8
1. Geprüfte Zahntechnikermeisterinnen und -meister mit entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit Tätigkeiten, die Kenntnisse in der kieferchirurgischen Prothetik erfordern, oder die Epithesen herstellen.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe 6
Zahntechnikerinnen und -techniker mit entsprechender Tätigkeit.Protokollerklärung
Schwierige Aufgaben sind z. B. Tätigkeiten in der zahnärztlichen Keramik, in der Kiefer-Orthopädie, in der Parallelometertechnik, in der Vermessungstechnik für Einstückgussprothesen, in der Geschiebetechnik.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |