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Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel Sonderaufgaben umfasst. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, die in mindestens dreijähriger Tätigkeit den Nachweis erbracht haben, dass sie selbständig und alleinverantwortlich auswerten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)Entgeltgruppe 9a
Internet- und Rundfunkauswerterinnen und -auswerter.Protokollerklärungen
Nr. 1 Sonderaufgaben sind Auswertungen während der Hauptsendezeit oder selbständig und alleinverantwortliche Auswertungen von Informationsmaterial von herausragender politischer Bedeutung, z. B. wichtiger Reden, Pressekonferenzen oder Interviews bedeutender Staatsfrauen und Staatsmänner oder Politikerinnen und Politiker oder die Wahrnehmung von Aufgaben der Schichtleitung.
Nr. 2 Die Beschäftigten werten selbständig und alleinverantwortlich aus, wenn ihre Arbeitsergebnisse ohne Überprüfung verwertet werden.
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