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Entgeltgruppe 15
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 14, denen mindestens fünf Tierärztinnen oder -ärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Fachtierärztinnen und -ärzte mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 14
Tierärztinnen und -ärzte mit entsprechender Tätigkeit.Protokollerklärung
Gegen Stundenentgelt tätige Tierärztinnen und -ärzte, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich zur Arbeitsleistung herangezogen werden, und gegen Stückvergütung tätige Tierärztinnen und -ärzte zählen nicht mit.Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |