Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts mindestens der Entgeltgruppe 9b ständig unterstellt sind.
2. Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, denen mindestens
a) vier Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung mindestens der Entgeltgruppe 8, davon mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 9b, oder
b) drei Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung mindestens der Entgeltgruppe 9b ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 10
1. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Beschaffungs- oder Vertragswesen, die selbständig besonders schwierige Verträge vorbereiten und abwickeln. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung,
a) die besonders schwierige Abrechnungsvorgänge rechnerisch oder wirtschaftlich abwickeln und
b) denen mindestens zwei Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung mindestens der Entgeltgruppe 6 ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Entgeltgruppe 9b
1. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, die schwierige Abrechnungsvorgänge rechnerisch oder wirtschaftlich verantwortlich abwickeln. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
2. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Beschaffungs- oder Vertragswesen, die selbständig Verträge vorbereiten und abwickeln. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, die schwierigere Abrechnungsvorgänge rechnerisch oder wirtschaftlich verantwortlich abwickeln. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte in der Vertrags- und Instandsetzungsabrechnung, die einfachere Abrechnungsvorgänge rechnerisch verantwortlich abwickeln.Protokollerklärungen
Nr. 1 Verträge im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind im Wesentlichen:
a) Beschaffungsverträge,
b) Entwicklungsverträge,
c) Dienstleistungsverträge.
Nr. 2 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B. die Vorbereitung und Abwicklung internationaler Entwicklungsverträge einfacherer Art, die Bearbeitung von Gewährleistungsfällen oder von Haftungsfragen.
Nr. 3 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B.
a) die Abrechnung von Verträgen mit verschiedenen Preistypen (Fest-, Richt- und Erstattungspreise), Mischpreisen, Preisgleitklauseln,
b) die Abrechnung von bi- und multilateralen, teils fremdsprachlichen Verträgen aus internationalen Gemeinschaftsprogrammen mit teils verschiedenen Buchführungsarten sowie Devisenhilfen.
Nr. 4 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind insbesondere:
a) die Bearbeitung von Abrechnungsvorgängen und Unterlagen, die schwierige Abrechnungsarbeiten erfordern, die insbesondere von den gewöhnlichen Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen stark abweichen, z. B. prozentual festgelegte Ratenzahlungen im Schiffbau, Voraus- und Abschlagszahlungen, Verwahr- und Sonderkonten;
b) Abrechnungsarbeiten, die aufweisen: Bürgschaftsleistungen und -entlassungen, Prämienrückvergütungen, Forderungsabtretungen, Kostenverbuchung bei mehreren Haushaltstiteln (insbesondere bei Fremdwährung);
c) Bearbeitung von Forderungen des Bundes, Zahlungsverboten und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen;
d) Verfolgen von Ansprüchen in Insolvenz- und Vergleichsverfahren.
Nr. 5 Tätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind insbesondere die Bearbeitung von Abrechnungsvorgängen, für die nicht nur die üblichen Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen vereinbart sind, einschließlich des Entwurfs von Vermerken und Schreiben bei einfacherem Sachverhalt; diese umfassen ggf. auch die Verrechnung von Kosten im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme.
Blättern: | zurück | Übersicht | weiter |