oeffentlicher-dienst.info

TVöD - Besitzstandszulage Kinder

Wichtig: Kinderbezogene Entgeltbestandteile erhalten nach TVöD nur Mitarbeiter, die diese bereits nach BAT im September 2005 erhalten haben.
Die folgende Tabelle ist also für ab 01.10.2005 bereits nach TVöD eingestellte Mitarbeiter nicht relevant.

Die Kinderzulagen gelten nur unter den folgenden Bedingungen, die allesamt erfüllt sein müssen:

  • der Mitarbeiter muß vom BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O übergeleitet worden sein (dies sind in der Regel Beschäftigungsverhältnisse, die schon vor dem 01.10.2005 bestanden)
  • das betreffende Kind muß vor dem 01.01.2006 geboren worden sein
  • für das betreffende Kind muß Kindergeld ununterbrochen gezahlt worden sein (ausgenommen Unterbrechungen für Wehrdienst o.ä., die gleichzeitig auch zu einer Unterbrechung der Auszahlung der Kinderzulage führen)
  • das Kindergeld darf nicht an eine andere Person, die familienbezogene Gehaltsbestandteile erhält (z.B. Beamte) bezahlt worden sein

Grundlage: §11 TVÜ-Bund