TVöD - Besitzstandszulage Kinder
Wichtig: Kinderbezogene Entgeltbestandteile erhalten nach TVöD nur
Mitarbeiter, die diese bereits nach
BAT im
September 2005 erhalten haben.
Die folgende Tabelle ist also für ab 01.10.2005 bereits nach TVöD
eingestellte Mitarbeiter nicht relevant.
Die Kinderzulagen gelten nur unter den folgenden Bedingungen, die
allesamt erfüllt sein müssen:
- der Mitarbeiter muß vom BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O übergeleitet
worden sein (dies sind in der Regel Beschäftigungsverhältnisse, die
schon vor dem 01.10.2005 bestanden)
- das betreffende Kind muß vor dem 01.01.2006 geboren worden sein
- für das betreffende Kind muß Kindergeld ununterbrochen gezahlt worden
sein (ausgenommen Unterbrechungen für Wehrdienst o.ä., die gleichzeitig
auch zu einer Unterbrechung der Auszahlung der Kinderzulage führen)
- das Kindergeld darf nicht an eine andere Person, die familienbezogene
Gehaltsbestandteile erhält (z.B. Beamte) bezahlt worden sein
Grundlage: §11 TVÜ-Bund