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TVD BT-S - Sparkassen

Sparkassensonderzahlung

Die Sparkassensonderzahlung (SSZ) besteht aus einem garantierten Anteil und einem variablen Anteil.

Garantierter Anteil der Sparkassensonderzahlung

Das Bemessungsentgelt zur Berechnung des garantierten Anteils der Sparkassensonderzahlung wurde auf den Stand vom 31.03.2021 eingefroren (es handelt sich weiterhin um das Monatsentgelt im Oktober). Des weiteren wird der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung im Jahr 2021 auf 81,77% und im Jahr 2022 auf 74,77% abgesenkt.
Damit ergeben sich die folgenden Rechenwerte:

Jahrmagebliches
Monatsentgelt
Sparkassensonderzahlung
garantierter Anteil
nominelltatschlich
bis 2015
100%
100%
2016  
100%
97,66%
2017  
100%
91,60%
2018  
100%
88,77%
2019  
100%
88,77%
2020  
100%
88,77%
88,77%
20211 
98,62%
81,77%
80,64%
2022  
97,64%
74,77%
73,01%
2023  
96,88%
74,77%
72,44%
ab 2024  
96,88%
74,77%
72,44%

1: Einfrieren des Bemessungssatzes der SSZ auf den Stand 31.03.2021.
Dabei handelt sich um die Tabelle 2020 (gltig 01.03.2020 bis 30.06.2020)

Auszahlung: mit dem Novembergehalt

Variabler Anteil der Sparkassensonderzahlung

Der variable Anteil der SSZ setzt sich aus einem individuellen leistungsbezogenen und einem unternehmensbezogenen Teil zusammen.

Die tarifvertragliche Regelung hierzu lautet:

Der individuell-leistungsbezogene Teil des variablen Anteils der SSZ bestimmt sich wie folgt: Fr jeden Beschftigten wird jhrlich ein Betrag in Hhe von 64 v.H. eines Monatstabellenentgelts (Absatz 2) in ein Leistungsbudget eingestellt. Die jhrliche Ausschttung des Leistungsbudgets an die Beschftigten erfolgt in Form von Leistungszulagen und/oder Leistungsprmien auf der Grundlage individueller und/oder teambezogener Leistungskriterien. Bemessungsmethode fr Leistungszulagen ist die systematische Leistungsbewertung ( 43) und fr Leistungsprmien die Zielvereinbarung ( 42). Es ist sicherzustellen, dass das jeweilige Auszahlungsvolumen den beteiligten Beschftigten nach einem ratierlichen auf alle anzuwendenden Mastab zugeordnet wird. Bei teilweiser Zielerreichung knnen Teilzahlungen erfolgen, wenn es die Zielvereinbarung vorsieht.
Die vollstndige Ausschttung des Gesamtbudgets ist zu gewhrleisten. Die weiteren Einzelheiten werden in einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung geregelt. Bis zu dem Abschluss und der Anwendung der Dienstvereinbarung werden 25 v. H. eines Monatstabellenentgelts gezahlt.

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil des variablen Anteils der SSZ bestimmt sich wie folgt: Fr jeden Beschftigten wird jhrlich ein Betrag in Hhe eines halben Monatstabellenentgelts (Absatz 2) in ein Unternehmenserfolgsbudget eingestellt. Die Hhe des Ausschttungsvolumens bestimmt sich nach der Erreichung von institutsindividuellen Geschftszielen der Sparkasse. Die Definition der Geschftsziele erfolgt vor Beginn des Kalenderjahres durch den Arbeitgeber im Rahmen der Unternehmensplanung. 5Die fr den unternehmenserfolgsabhngigen Anteil relevanten Ziele mssen den definierten Geschftszielen entsprechen. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere der/ein Katalog relevanter Ziele und Kriterien fr die Geschftszielerreichung und die Flligkeit (in der Regel im Monat nach der Schlussbesprechung), werden in einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung geregelt. Bei Zielerreichung ist jeder/m Beschftigten das halbe Monatstabellenentgelt auszuzahlen. Eine teilweise Zielerreichung kann nach den Magaben der Dienstvereinbarung zur anteiligen Ausschttung fhren. Zielbererfllungen knnen zu einer hheren Ausschttung fhren. Kommt bis zum Ende des zu bewertenden Kalenderjahres keine Einigung ber die Dienstvereinbarung zustande, besteht abweichend von Satz 2 nur Anspruch auf 25 v. H. eines Monatstabellenentgelts; der restliche Anteil verfllt.

Auszahlung: sptestens mit dem April-Gehalt des Folgekalenderjahres