TVD BT-S - Sparkassen
Sparkassensonderzahlung
Die Sparkassensonderzahlung (SSZ) besteht aus einem garantierten Anteil und
einem variablen Anteil.
Garantierter Anteil der Sparkassensonderzahlung
Das Bemessungsentgelt zur Berechnung des garantierten Anteils der
Sparkassensonderzahlung wurde auf
den Stand vom 31.03.2021 eingefroren (es handelt sich weiterhin um das
Monatsentgelt im Oktober). Des weiteren wird der garantierte Anteil der
Sparkassensonderzahlung im Jahr 2021 auf 81,77% und im Jahr 2022 auf 74,77%
abgesenkt.
Damit ergeben sich die folgenden Rechenwerte:
| Jahr | magebliches Monatsentgelt | Sparkassensonderzahlung garantierter Anteil |
| nominell | tatschlich |
| bis 2015 | 100% | 100% |
| 2016 | 100% | 97,66% |
| 2017 | 100% | 91,60% |
| 2018 | 100% | 88,77% |
| 2019 | 100% | 88,77% |
| 2020 | 100% | 88,77% | 88,77% |
| 20211 | 98,62% | 81,77% | 80,64% |
| 2022 | 97,64% | 74,77% | 73,01% |
| 2023 | 96,88% | 74,77% | 72,44% |
| ab 2024 | 96,88% | 74,77% | 72,44% |
| 1: | Einfrieren des Bemessungssatzes der SSZ auf den Stand 31.03.2021.
Dabei handelt sich um die Tabelle 2020 (gltig 01.03.2020 bis 30.06.2020) |
Auszahlung: mit dem Novembergehalt
Variabler Anteil der Sparkassensonderzahlung
Der variable Anteil der SSZ setzt sich aus einem
individuellen leistungsbezogenen und einem unternehmensbezogenen Teil zusammen.
Die tarifvertragliche Regelung hierzu lautet:
Der
individuell-leistungsbezogene Teil des variablen Anteils der SSZ bestimmt
sich wie folgt: Fr jeden Beschftigten wird jhrlich ein Betrag in Hhe von 64
v.H. eines Monatstabellenentgelts (Absatz 2) in ein Leistungsbudget eingestellt.
Die jhrliche Ausschttung des Leistungsbudgets an die Beschftigten erfolgt in
Form von Leistungszulagen und/oder Leistungsprmien auf der Grundlage individueller
und/oder teambezogener Leistungskriterien. Bemessungsmethode fr
Leistungszulagen ist die systematische Leistungsbewertung ( 43) und fr
Leistungsprmien die Zielvereinbarung ( 42). Es ist sicherzustellen, dass
das jeweilige Auszahlungsvolumen den beteiligten Beschftigten nach einem
ratierlichen auf alle anzuwendenden Mastab zugeordnet wird. Bei teilweiser
Zielerreichung knnen Teilzahlungen erfolgen, wenn es die Zielvereinbarung vorsieht.
Die vollstndige Ausschttung des Gesamtbudgets ist zu gewhrleisten. Die
weiteren Einzelheiten werden in einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung geregelt.
Bis zu dem Abschluss und der Anwendung der Dienstvereinbarung werden 25 v. H. eines Monatstabellenentgelts gezahlt.
Der
unternehmenserfolgsbezogene Teil des variablen Anteils der SSZ bestimmt
sich wie folgt: Fr jeden Beschftigten wird jhrlich ein Betrag in Hhe eines
halben Monatstabellenentgelts (Absatz 2) in ein Unternehmenserfolgsbudget eingestellt.
Die Hhe des Ausschttungsvolumens bestimmt sich nach der Erreichung von
institutsindividuellen Geschftszielen der Sparkasse. Die Definition
der Geschftsziele erfolgt vor Beginn des Kalenderjahres durch den Arbeitgeber
im Rahmen der Unternehmensplanung. 5Die fr den unternehmenserfolgsabhngigen
Anteil relevanten Ziele mssen den definierten Geschftszielen entsprechen.
Die weiteren Einzelheiten, insbesondere der/ein Katalog relevanter Ziele
und Kriterien fr die Geschftszielerreichung und die Flligkeit (in der Regel im
Monat nach der Schlussbesprechung), werden in einer einvernehmlichen
Dienstvereinbarung geregelt. Bei Zielerreichung ist jeder/m Beschftigten das
halbe Monatstabellenentgelt auszuzahlen. Eine teilweise Zielerreichung kann
nach den Magaben der Dienstvereinbarung zur anteiligen Ausschttung fhren.
Zielbererfllungen knnen zu einer hheren Ausschttung fhren. Kommt bis
zum Ende des zu bewertenden Kalenderjahres keine Einigung ber die
Dienstvereinbarung zustande, besteht abweichend von Satz 2 nur Anspruch auf
25 v. H. eines Monatstabellenentgelts; der restliche Anteil verfllt.
Auszahlung: sptestens mit dem April-Gehalt des Folgekalenderjahres