TVD - Urlaub
Tariflicher Urlaubsanspruch ab 2027
| fr alle Mitarbeiter unabhngig vom Alter | 31 Tage |
siehe auch Artikel dazu in der Chronologie zur Tarifrunde 2025
Tariflicher Urlaubsanspruch 2014 bis 2026
| fr alle Mitarbeiter unabhngig vom Alter | 30 Tage |
Fr Mitarbeiter mit einer 6-Tage-Woche betrgt der jhrliche Urlaubsanspruch
36 Tage (was ebenfalls 6 Wochen entspricht).
Fr teilzeitbeschftigte Mitarbeiter ohne 5-Tage-Woche
verkrzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
siehe auch Artikel dazu in der Chronologie zur Tarifrunde 2014
Tariflicher Urlaubsanspruch im Jahr 2013
| vor dem vollendeten 55. Lebensjahr | 29 Tage |
| ab dem vollendeten 55. Lebensjahr | 30 Tage |
Mitarbeiter, die sptestens zum 31.12.2011 eingestellt wurden und
bereits im Jahr 2012 tariflich 30 Urlaubstage erworben haben, behalten
diese als Bestandsschutz. Dies betrifft die Jahrgnge 1958 bis 1972.
Der Bestandsschutz gilt insbesondere nicht fr Mitarbeiter der
Jahrgnge 1973 und jnger, die nach alter Regelung bereits mit 40 Jahren
den vollen Urlaubsanspruch erworben htten und nach neuer Regelung
dafr nun bis 55 Jahre warten mssen.
siehe auch Artikel dazu in der Chronologie zur Tarifrunde 2012
Tariflicher Urlaubsanspruch bis 2012
| bis zum vollendeten 30. Lebensjahr | 26 Tage |
| bis zum vollendeten 40. Lebensjahr | 29 Tage |
| nach dem vollendeten 40. Lebensjahr | 30 Tage |
Es ist dabei das Kalenderjahr mageblich, in dem die nchste Stufe erreicht
wird.
Beispiel: Ein Mitarbeiter wird am 24.12. diesen Jahres 30. Er
erhlt damit bereits in diesem Jahr volle 29 Urlaubstage.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2012
Das Bundesarbeitsgericht befindet die bis 2012 gltige tarifliche
Regelung des Jahresurlaubs im TVD fr nicht Gesetzeskonform und spricht
der Klgerin des Jahrgangs 1971 fr die Jahre 2008 und 2009 jeweils einen
zustzlichen Urlaubstag zu.
Auch wenn sich daraus kein unmittelbarer Urlaubsanspruch fr die
nicht klagenden Beschftigten ergibt, gewhren viele Dienststellen
fr das Jahr 2012 allen Mitarbeitern automatisch 30 Urlaubstage ohne
Bercksichtigung des individuellen Alters.
Aus der Begrndung des Bundesarbeitsgerichts zu Az 9 AZR 529/10:
"Nach 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. 1 AGG drfen Beschftigte ua. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger gnstige Behandlung erfhrt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfhrt, erfahren hat oder erfahren wrde. [...]
Der Klgerin steht fr die Jahre 2008 und 2009 jeweils ein weiterer Urlaubstag als Ersatzurlaub zu. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in 26 Abs. 1 Satz 2 TVD benachteiligt Beschftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstt gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedrfnis lterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedrfnis von Beschftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr liee sich auch kaum begrnden. Der Versto der in 26 Abs. 1 Satz 2 TVD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters kann nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschftigten in der Art und Weise 'nach oben' angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage betrgt."
Teilzeit
Wird die Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage in der Woche verteilt,
reduziert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend, wobei
Bruchteile von Urlaubstagen von 0,5 und mehr auf- und sonst abgerundet
werden.
Bei Teilzeit-Stellen, deren Arbeitszeit auf 5 Tage in der Woche
verteilt ist (z.B. Dienst nur vormittags), gilt die o.g. Tabelle.
| 30 Tage Urlaub bei Vollzeit |
wchentliche Arbeitstage | Jahresurlaub in Tagen |
| 5 | 30 |
| 4 | 24 |
| 3 | 18 |
| 2 | 12 |
| 1 | 6 |
| |
| 29 Tage Urlaub bei Vollzeit |
wchentliche Arbeitstage | Jahresurlaub in Tagen |
| 5 | 29 |
| 4 | 23 |
| 3 | 17 |
| 2 | 12 |
| 1 | 6 |
| |
| 26 Tage Urlaub bei Vollzeit |
wchentliche Arbeitstage | Jahresurlaub in Tagen |
| 5 | 26 |
| 4 | 21 |
| 3 | 16 |
| 2 | 10 |
| 1 | 5 |
|
Gltigkeit des Urlaubs
Der Jahresurlaub mu gem
7 Abs. 3 BUrlG
im laufenden Kalenderjahr seitens der Arbeitgebers gewhrt und seitens
des Arbeitnehmers genommen werden.
Sowohl das BUrlG als auch 26 Abs. 2 TVD ermglicht die bertragung
des Jahresurlaubs in die ersten 3 Monate des folgenden Kalenderjahres.
Ein Rechtsanspruch bzw. -pflicht auf bertragung besteht demnach nur,
"wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende
Grnde dies rechtfertigen."
Viele Dienststellen setzen fr die bertragung des Urlaubsanspruchs
ins Folgejahr in Absprache mit den rtlichen Personalvertretungen keine
Hrden. Dabei sind begrndungslose bertragungen hufig bis 31.03. des
Folgejahres, manchmal aber auch darber hinaus mglich.
Grundlagen
26 TVD