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TVD - Urlaub

Tariflicher Urlaubsanspruch ab 2027

fr alle Mitarbeiter unabhngig vom Alter31 Tage

siehe auch Artikel dazu in der Chronologie zur Tarifrunde 2025

Tariflicher Urlaubsanspruch 2014 bis 2026

fr alle Mitarbeiter unabhngig vom Alter30 Tage

Fr Mitarbeiter mit einer 6-Tage-Woche betrgt der jhrliche Urlaubsanspruch 36 Tage (was ebenfalls 6 Wochen entspricht).
Fr teilzeitbeschftigte Mitarbeiter ohne 5-Tage-Woche verkrzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

siehe auch Artikel dazu in der Chronologie zur Tarifrunde 2014

Tariflicher Urlaubsanspruch im Jahr 2013

vor dem vollendeten 55. Lebensjahr29 Tage
ab dem vollendeten 55. Lebensjahr30 Tage

Mitarbeiter, die sptestens zum 31.12.2011 eingestellt wurden und bereits im Jahr 2012 tariflich 30 Urlaubstage erworben haben, behalten diese als Bestandsschutz. Dies betrifft die Jahrgnge 1958 bis 1972.
Der Bestandsschutz gilt insbesondere nicht fr Mitarbeiter der Jahrgnge 1973 und jnger, die nach alter Regelung bereits mit 40 Jahren den vollen Urlaubsanspruch erworben htten und nach neuer Regelung dafr nun bis 55 Jahre warten mssen.

siehe auch Artikel dazu in der Chronologie zur Tarifrunde 2012

Tariflicher Urlaubsanspruch bis 2012

bis zum vollendeten 30. Lebensjahr26 Tage
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr29 Tage
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr30 Tage

Es ist dabei das Kalenderjahr mageblich, in dem die nchste Stufe erreicht wird.
Beispiel: Ein Mitarbeiter wird am 24.12. diesen Jahres 30. Er erhlt damit bereits in diesem Jahr volle 29 Urlaubstage.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2012

Das Bundesarbeitsgericht befindet die bis 2012 gltige tarifliche Regelung des Jahresurlaubs im TVD fr nicht Gesetzeskonform und spricht der Klgerin des Jahrgangs 1971 fr die Jahre 2008 und 2009 jeweils einen zustzlichen Urlaubstag zu.
Auch wenn sich daraus kein unmittelbarer Urlaubsanspruch fr die nicht klagenden Beschftigten ergibt, gewhren viele Dienststellen fr das Jahr 2012 allen Mitarbeitern automatisch 30 Urlaubstage ohne Bercksichtigung des individuellen Alters.

Aus der Begrndung des Bundesarbeitsgerichts zu Az 9 AZR 529/10:
"Nach 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. 1 AGG drfen Beschftigte ua. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger gnstige Behandlung erfhrt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfhrt, erfahren hat oder erfahren wrde. [...]
Der Klgerin steht fr die Jahre 2008 und 2009 jeweils ein weiterer Urlaubstag als Ersatzurlaub zu. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in 26 Abs. 1 Satz 2 TVD benachteiligt Beschftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstt gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedrfnis lterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedrfnis von Beschftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr liee sich auch kaum begrnden. Der Versto der in 26 Abs. 1 Satz 2 TVD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters kann nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschftigten in der Art und Weise 'nach oben' angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage betrgt."

Teilzeit

Wird die Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage in der Woche verteilt, reduziert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend, wobei Bruchteile von Urlaubstagen von 0,5 und mehr auf- und sonst abgerundet werden.

Bei Teilzeit-Stellen, deren Arbeitszeit auf 5 Tage in der Woche verteilt ist (z.B. Dienst nur vormittags), gilt die o.g. Tabelle.

30 Tage Urlaub bei Vollzeit
wchentliche
Arbeitstage
Jahresurlaub
in Tagen
5
30
4
24
3
18
2
12
1
6
 
29 Tage Urlaub bei Vollzeit
wchentliche
Arbeitstage
Jahresurlaub
in Tagen
5
29
4
23
3
17
2
12
1
6
 
26 Tage Urlaub bei Vollzeit
wchentliche
Arbeitstage
Jahresurlaub
in Tagen
5
26
4
21
3
16
2
10
1
5

Gltigkeit des Urlaubs

Der Jahresurlaub mu gem 7 Abs. 3 BUrlG im laufenden Kalenderjahr seitens der Arbeitgebers gewhrt und seitens des Arbeitnehmers genommen werden.
Sowohl das BUrlG als auch 26 Abs. 2 TVD ermglicht die bertragung des Jahresurlaubs in die ersten 3 Monate des folgenden Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch bzw. -pflicht auf bertragung besteht demnach nur, "wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Grnde dies rechtfertigen."

Viele Dienststellen setzen fr die bertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr in Absprache mit den rtlichen Personalvertretungen keine Hrden. Dabei sind begrndungslose bertragungen hufig bis 31.03. des Folgejahres, manchmal aber auch darber hinaus mglich.

Grundlagen

26 TVD