Enthält auf den ersten Seite die auch im Internet abrufbaren Texten des TVöD
mit seinen besonderen Teilen Verwaltung (BT-V), Sparkassen (BT-S),
Entsorgung (BT-E), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen
(BT-B) und Flughäfen (BT-F).
Interessant ist aber vor allem das Kapitel IV - Eingruppierung, das
die Allgemeine Vergütungsordnung für den Bereich der Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeberverbände (Anlage 1a zum BAT) enthält. Dies sind u.a.:
- Angestellte im Sparkassendienst
- Angestellte im Fremdsprachendienst
- Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte
- Angestellte in der Datenverarbeitung
- Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
- Angestellte in Nahverkehrsbetrieben
- Angestellte an Theatern und Bühnen
- Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch -technischen Berufen
- Angestellte als Bezügerechner
- Angestellte als Forstaufseher und Forstwarte
- Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben
- Angestellte in technischen Berufen sowie gartenbau-, landwirtschafts-
und weinbautechnische Angestellte
- Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
- Schwimmeister, Schwimmeistergehilfen
- Musikschullehrer
- Angestellte in der Fleischuntersuchung
- Angestellte in Versorgungsbetrieben
- Angestellte als Schulhausmeister
- Angestellte im kommunalen feuerwehr-technischen Dienst
- Angestellte als Boten, Pförtner etc.
- Angestellte im Kassen- und Rechnungswesen
- Angestellte als Rettungsassistenten, Rettungssanitäter
Hier können Sie nachschlagen, in welche Vergütungsgruppe nach BAT
eine bestimmte Berufsgruppe eingeordnet wird und welche berufliche
Perspektiven sich hierfür ergeben, sowie deren Überleitung nach TVöD.
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