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TVD - Entgeltgruppen

Die Entgeltgruppen des TVD werden mit 1 bis 15 bzw. E 1 bis E 15 durchnumeriert. Die Bezeichnungen sind dabei hnlich zu denjenigen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.

Qualifikationseckpunkte

E 1 bis E 4An- und Ungelernte
E 5 bis E 8mindestens 3-jhrige Ausbildung (Lehre)
E 9 bis E 12Fachhochschulstudium oder Bachelor
E 13 bis E 15wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Vergtungsordnung

Eine Vergtungsordnung zum TVD existiert noch nicht. Daher wird die Vergtungsordnung des BAT weiter angewendet.

berleitung

Die Eingruppierung nach TVD wird gem berleitung von BAT durchgefhrt.

Bewhrungsaufstieg

Bewhrungs-, Fallgruppen- und Ttigkeitsaufstiege sind im TVD nicht mehr vorgesehen.