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TVöD - Stufen

EntgeltgruppeStufe
123456
E 1 existiert
nicht
bei
Einstellung
nach 4 Jahren
in Stufe 2
nach 4 Jahren
in Stufe 3
nach 4 Jahren
in Stufe 4
nach 4 Jahren
in Stufe 5
E 2 bis E 15 bei
Einstellung
nach 1 Jahr
in Stufe 1
nach 2 Jahren
in Stufe 2
nach 3 Jahren
in Stufe 3
nach 4 Jahren
in Stufe 4
nach 5 Jahren
in Stufe 5

Die Stufe 6 entfällt in den Entgeltgruppen 9 bis 15 für Beschäftigte des Bundes.

Einstellung

Bei der Einstellungen werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2 (oder 3).

Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.

Grundlagen

§16 und §17 TVöD