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Zusatzversorgung

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Verteilmodell vs. Aufzehrmodell

Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Pauschalbetrag der Arbeitgeberzuwendung auf 12 Monate verteilt. Das entspricht derzeit (01.01.2015) 121 € pro Monat. Die restliche Arbeitgeberzuwendung muß vom Arbeitnehmer regulär versteuert werden.

Der Arbeitgeber hat alternativ zum Verteilmodell die Möglichkeit, das Aufzehrmodell zu wählen. Dieses ist in der Regel nachteilig für die Mitarbeiter. Dabei wird der steuerfreie Betrag in Höhe von 672 € jährlich vom Beginn des Jahres an vollständig aufgezehrt und es fallen in dieser Zeit keinerlei Steuern für den Arbeitgeberzuschuß an. Sobald der Pauschalbetrag aufgezehrt ist, muß der Arbeitgeberzuschuß voll versteuert werden. Dies führt trotz gleichen Brutto-Gehalts zu unterschiedlichen Netto-Gehältern im Laufe eines Jahres.

Beispielrechnungen zum Verteilmodell (Standard)

Die Arbeitgeberbeiträge zur Zusatzversorgung führen zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Bruttogehalts sowie zu einer Erhöhung des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts.
Im Folgenden zwei vereinfacht dargestellte Beispielrechnungen:

Beispiel 1

Gehalt:                                       4000,00 EUR  

ZV-Arbeitgeberanteil 6,45%                     258,00 EUR
- davon steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG)           121,00 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern:                092,03 EUR
individuell zu versteuern:                      44,97 EUR

steuerpflichtiges Bruttogehalt:           4044,97 EUR

Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:

100 EUR übersteigender ZV-AG-Anteil            158,00 EUR
auf 100 EUR ZV-AG-Anteil entfallen             +38,76 EUR (100/6,45*100*2,5%)
davon abzüglich Freibetrag                     -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil    183,46 EUR

beitragspflichtiges Bruttogehalt:         4183,46 EUR 

Beispiel 2

Gehalt:                                       2500,00 EUR  

ZV-Arbeitgeberanteil 6,45%                     161,25 EUR
- davon steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG)           121,00 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern:                 40,25 EUR
individuell zu versteuern:                       0,00 EUR

steuerpflichtiges Bruttogehalt:           2500,00 EUR

Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:

100 EUR übersteigender ZV-AG-Anteil             61,25 EUR
auf 100 EUR ZV-AG-Anteil entfallen             +38,76 EUR (100/6,45*100*2,5%)
davon abzüglich Freibetrag                     -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil     86,71 EUR

beitragspflichtiges Bruttogehalt:         2586,71 EUR 

Beispiel 3

Gehalt:                                       1200,00 EUR

ZV-Arbeitgeberanteil 6,45%                      77,40 EUR
- davon steuerfrei(§ 3 Nr. 56 EStG)             77,40 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern:                  0,00 EUR
individuell zu versteuern:                       0,00 EUR

steuerpflichtiges Bruttogehalt:           1200,00 EUR

Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:

100 EUR übersteigender ZV-AG-Anteil              0,00 EUR
bis 100 EUR ZV-AG-Anteil                       +30,00 EUR (77,40/6,45*100*2,5%)
davon abzüglich Freibetrag                     -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil     16,70 EUR

beitragspflichtiges Bruttogehalt:         1216,70 EUR 


herzlichen Dank an I.S. für die Aktualisierung dieser Berechnungsbeispiele!