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Tarifvertrag fr den ffentlichen Dienst - Bereich VKA

Absenkung der Jahressonderzahlung 2016 bis 2018

Fr die Jahre 2016, 2017 und 2018 wird die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") auf dem Stand des Jahres 2015 eingefroren. Damit verringern sich die Bemessungsstze wie in den Tabellen unten dargestellt.
Des Weiteren werden die Bemessungsstze im Jahr 2017 zustzlich um 4 Prozentpunkte abgesenkt und die Absenkung fr knftige Jahre beibehalten.

Ab dem Jahr 2019 sollen die Bemessungsstze nicht weiter abgesenkt werden, d.h. die Jahressonderzahlung nimmt wieder an den Entgeltsteigerungen teil.

Als Ergebnis der Tarifrunde 2018 ergab sich ein Erhhungssatz von 3,19% fr das Jahr 2018. Die zugehrigen Werte wurden der Vollstndigkeit halber nachtrglich auf dieser Seite ergnzt.

Jahressonderzahlung TVD VKA
Tarifgebiet West
bis 2015
2016
2017
2018
ab 2019
E 1 bis E 8
90%
 87,89% 
 82,05% 
 79,51% 
keine
weiteren
Absenkungen
ab 2019
E 9 bis E 12
80%
78,13%
72,52%
70,28%
E 13 bis E 15
60%
58,59%
53,43%
51,78%
Bemessungsstze der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Prozent eines Monatsgehalts
Die Werte fr 2018 wurden erst im Rahmen der Tarifrunde 2018 festgelegt

Jahressonderzahlung TVD VKA
Tarifgebiet Ost
bis 2015
2016
2017
2018
ab 2019
E 1 bis E 8
 67,5%
 65,92% 
 61,54% 
 59,64% 
keine
weiteren
Absenkungen
ab 2019
E 9 bis E 12
60%
58,60%
54,39%
52,71%
E 13 bis E 15
45%
43,94%
40,07%
38,83%
Bemessungsstze der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Prozent eines Monatsgehalts
Die Bemessungsstze Ost betragen 75% des West-Niveaus (20 Abs 3 TVD)
Die Werte fr 2018 wurden erst im Rahmen der Tarifrunde 2018 festgelegt.
Zur Anpassung der Jahressonderzahlung Ost ans West-Niveau siehe bersicht 2018

Fr Beschftigte nach TVD VKA, Tarifgebiet Ost, die bei der VBL pflichtversichert sind, wird die Jahressonderzahlung analog zu den Regelungen TVD Bund in 5 gleichen Jahresschritten auf West-Niveau erhht. Diese erhhte Sonderzahlung unterliegt allerdings ebenfalls den oben beschriebenen Regeln zur Minderung.

Beispielrechnung

Tabellenentgelt 2015:               3000,00 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2015:    90,00%     (nach 20 Abs 2 TVD)
Sonderzahlung 2015:                 2700,00 EUR  (= 3000,00 * 0,90)

Tabellenentgelt 2016:               3072,00 EUR
Sonderzahlung 2016 eingefroren:     2700,00 EUR = 87,89% (eingefrorener Euro-Wert von 2015)

Absenkung Bemessungssatz ab 2017:
Verringerter Bemessungssatz 2015:     86,00%     (90% - 4 Prozentpunkte = 86%)
neue eingefrorene Sonderzahlung:    2580,00 EUR  (= 3000,00 * 0,86)
Entgelterhhung 2017:                 +2,35%
Tabellenentgelt 2017:               3144,19 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2017:    82,06%     (= 2580,00 / 3144,19)
                                                 (= 0,86% / (1,024 * 1,0235))

Entgelterhhung 2018:                 +3,19% (Ergebnis der Tarifrunde 2018; nachtrglich ergnzt)
Tabellenentgelt 2018:               3244,49 EUR
Sonderzahlung 2018:                 2580,00 EUR = 79,51% (eingefrorener Euro-Wert von 2017)

fr knftige Jahressonderzahlungen bleibt der Bemessungssatz nun auf 80,45%
ab 2019 nehmen die Sonderzahlungen damit wieder an den Entgeltsteigerungen teil.

Entgelterhhung 2019:                 +3,09% (Ergebnis der Tarifrunde 2018; nachtrglich ergnzt)
Tabellenentgelt 2019:               3344,74 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2019:    79,51%    
=> Sonderzahlung 2019:              2659,40 EUR

Sparkassensonderzahlung

Auch die Sparkassensonderzahlung nach 44 Absatz 1 Satz 3 TVD - BT-S wird analog zum oben Beschriebenen eingefroren und 2017 zustzlich um 4 Prozentpunkte abgesenkt.

Jahressonderzahlung TVD-S (Sparkassen)
Tarifgebiet West
bis 2015
2016
2017
2018
ab 2019
alle Entgeltgruppen
100%
 97,66% 
 91,41% 
weitere
Absenkung
fr 2018
keine
weiteren
Absenkungen
ab 2019

Wortlaut der tariflichen Regelung im TVD

20 (VKA) Jahressonderzahlung, Protokollerklrung zu Absatz 2 Nr. 2

Wegen der am 29. April 2016 vereinbarten Festschreibung
der Jahressonderzahlung betrgt abweichend von Absatz 2 Satz 1
der Bemessungssatz fr die Jahressonderzahlung
a)     im Kalenderjahr 2016
in den Entgeltgruppen 1 bis 8 87,89 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9 bis 1278,13 v.H. und
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 58,59 v.H. sowie
b) im Kalenderjahr 2017
in den Entgeltgruppen 1 bis 8 82,05 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9 bis 1272,52 v.H. und
in den Entgeltgruppen 13 bis 15   53,43 v.H. sowie
Ab dem Kalenderjahr 2018 betrgt mit dem
Wirksamwerden einer allgemeinen Entgeltanpassung der
Bemessungssatz
  in den Entgeltgruppen 1 bis 8 82,05 v.H. : [(100 + x) : 100],
in den Entgeltgruppen 9 bis 1272,52 v.H. : [(100 + x) : 100],
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 53,43 v.H. : [(100 + x) : 100],
wobei x jeweils dem Vomhundertsatz der allgemeinen
Entgeltanpassung im Jahr 2018 entspricht. Die nach Satz 2
berechneten Bemessungsstze sind auf zwei Stellen nach
dem Komma kaufmnnisch zu runden.

Sonstiges

  • Die Bemessungsgrundlage fr die Jahressonderzahlungen ist nach wie vor das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli, August und September, fr Neueinstellungen das Entgelt im ersten vollen Arbeitsmonat. (20 Abs. 2 TVD)
  • Tarifrunde TVD 2016/2017