TVöD - Arbeitszeiten
Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
| Bereich | Zeit |
| Bund | 39:00 |
| VKA | 39:00 |
Berechnungszeitraum
Der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit wird über einen Zeitraum von
bis zu einem Jahr gebildet. Bei Beschäftigten im Wechselschicht- oder
Schichtdienst sowie bei der Durchführung von
Sabbatjahren kann
auch ein längerer Zeitraum vereinbart werden.
[§ 6 Abs. 2
TVöD]
wöchentlicher Arbeitszeitkorridor
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor
von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden. Die in dessen Rahmen geleisteten
Arbeitsstunden werden längstens innerhalb eines Jahres ausgeglichen.
[§ 6 Abs. 6
TVöD]
Rahmenzeit
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine
tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden. Die innerhalb
der täglichen Rahmenzeit geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden
längstens innerhalb eines Jahres ausgeglichen.
Es ist entweder ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor oder Rahmenzeit
möglich.
[§ 6 Abs. 7
TVöD]