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TVD VKA - Hhergruppierung

Unter einer Hhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine hhere Entgeltgruppe.

Die Hhergruppierung im TVD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2.

Die in einer Stufe zurckgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angerechnet.
Die Stufenlaufzeit in der hheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Hhergruppierung.

Sonderregelung E 1

Bei der Hhergruppierung aus Entgeltgruppe 1 erfolgt keine stufengleiche Hhergruppierung. Hier fllt der Mitarbeiter - entsprechend den Regelungen 2005 bis 2016 - auf die Stufe zurck, in welcher das Grundgehalt mindestens dem bisherigen entspricht, wobei Stufe 1 ausgeschlossen bleibt.
Dies fhrt im Falle einer Hhergruppierung ausgehend von E 1 stets zur Stufe 2.

Beispiele

E 5, Stufe 4 -> E 5, Stufe 4
E 9a, Stufe 5 -> E9b, Stufe 6  [*1]
E 10, Stufe 3 -> E 11, Stufe 3
E 11, Stufe 1 -> E 12, Stufe 2

E 1, Stufe 6 -> E 2, Stufe 2   [*2]

[*1] Sonderregelung E9a: unter Mitnahme der bereits in Stufe 5 zurckgelegten Stufenlaufzeit
[*2] Sonderregelung E1: Rckstufung

Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, fr die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

Beispiel

E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4