TVD - Kndigungsfristen
unbefristete Arbeitsverhltnisse
| Beschftigungszeit | Kndigungsfrist |
| weniger als 6 Monate | 2 Wochen zum Monatsende |
| bis zu 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsende |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
| mindestens 5 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
| mindestens 8 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
| mindestens 10 Jahre | 5 Monate zum Quartalsende |
| mindestens 12 Jahre | 6 Monate zum Quartalsende |
- bei der Berechnung der Beschftigungszeit knnen Vorbeschftigungen
bei anderen Arbeitgebern nach TV-L oder bei anderen
ffentlich-rechtlichen Arbeitgebern anerkannt werden.
- Ein besonderer tariflicher Kndigungsschutz ("Unkndbarkeit") besteht
fr Beschftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben
Arbeitgeber beschftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
- Im Bereich des Bundes wird der besondere tariflicher Kndigungsschutz
zum 01.08.2025 auch auf das Tarifgebiet Ost ausgeweitet.
befristete Arbeitsverhltnisse
| Beschftigungszeit | Kndigungsfrist |
| bis Ablauf der Probezeit | 2 Wochen zum Monatsende |
| mehr als 6 Monate | 4 Wochen zum Monatsende |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Monatsende |
| mehr als 2 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
| mehr als 3 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
- bei mehreren andereinandergereihten Arbeitsverhltnissen beim selben
Arbeitgeber werden deren Beschftigungszeiten zusammengezhlt.
- nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kndigung nur zulssig,
wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate betrgt.
Grundlage
34,
TVD (unbefristete Arbeitsverhltnisse)
30,
TVD (befristete Arbeitsverhltnisse)
BAT SR 2y