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Zusatzversorgung

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Verteilmodell vs. Aufzehrmodell

Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Pauschalbetrag der Arbeitgeberzuwendung auf 12 Monate verteilt. Das entspricht derzeit 121 € pro Monat. Die restliche Arbeitgeberzuwendung mu vom Arbeitnehmer regulr versteuert werden.

Der Arbeitgeber hat alternativ zum Verteilmodell die Mglichkeit, das Aufzehrmodell zu whlen. Dieses ist in der Regel nachteilig fr die Mitarbeiter. Dabei wird der steuerfreie Betrag in Hhe von 672 € jhrlich vom Beginn des Jahres an vollstndig aufgezehrt und es fallen in dieser Zeit keinerlei Steuern fr den Arbeitgeberzuschu an. Sobald der Pauschalbetrag aufgezehrt ist, mu der Arbeitgeberzuschu voll versteuert werden. Dies fhrt trotz gleichen Brutto-Gehalts zu unterschiedlichen Netto-Gehltern im Laufe eines Jahres.

Beispielrechnungen zum Verteilmodell (Standard)

Die Arbeitgeberbeitrge zur Zusatzversorgung fhren zu einer Erhhung des steuerpflichtigen Bruttogehalts sowie zu einer Erhhung des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts.
Im Folgenden zwei vereinfacht dargestellte Beispielrechnungen:

Beispiel 1

Gehalt:                                       4000,00 EUR  

ZV-Arbeitgeberanteil 6,45%                     258,00 EUR
- davon steuerfrei ( 3 Nr. 56 EStG)           121,00 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern:                092,03 EUR
individuell zu versteuern:                      44,97 EUR

steuerpflichtiges Bruttogehalt:           4044,97 EUR

Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:

100 EUR bersteigender ZV-AG-Anteil            158,00 EUR
auf 100 EUR ZV-AG-Anteil entfallen             +38,76 EUR (100/6,45*100*2,5%)
davon abzglich Freibetrag                     -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil    183,46 EUR

beitragspflichtiges Bruttogehalt:         4183,46 EUR 

Beispiel 2

Gehalt:                                       2500,00 EUR  

ZV-Arbeitgeberanteil 6,45%                     161,25 EUR
- davon steuerfrei ( 3 Nr. 56 EStG)           121,00 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern:                 40,25 EUR
individuell zu versteuern:                       0,00 EUR

steuerpflichtiges Bruttogehalt:           2500,00 EUR

Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:

100 EUR bersteigender ZV-AG-Anteil             61,25 EUR
auf 100 EUR ZV-AG-Anteil entfallen             +38,76 EUR (100/6,45*100*2,5%)
davon abzglich Freibetrag                     -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil     86,71 EUR

beitragspflichtiges Bruttogehalt:         2586,71 EUR 

Beispiel 3

Gehalt:                                       1200,00 EUR

ZV-Arbeitgeberanteil 6,45%                      77,40 EUR
- davon steuerfrei( 3 Nr. 56 EStG)             77,40 EUR (Stand 01.01.2015)
- davon pauschal zu versteuern:                  0,00 EUR
individuell zu versteuern:                       0,00 EUR

steuerpflichtiges Bruttogehalt:           1200,00 EUR

Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Gehalts:

100 EUR bersteigender ZV-AG-Anteil              0,00 EUR
bis 100 EUR ZV-AG-Anteil                       +30,00 EUR (77,40/6,45*100*2,5%)
davon abzglich Freibetrag                     -13,30 EUR
sozialversicherungspflichtiger ZV-AG-Anteil     16,70 EUR

beitragspflichtiges Bruttogehalt:         1216,70 EUR 


herzlichen Dank an I.S. fr die Aktualisierung dieser Berechnungsbeispiele!