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Besoldungsentwicklung nach der Föderalismusreform

In den 1970er Jahren wurde die Besoldung der Beamten in Deutschland vereinheitlicht und eine gemeinsame Besoldungsordnung geschaffen. Im Jahr 2003 wurde die einheitliche Besoldung aufgegeben und den Ländern zuerst die Möglichkeit eingeräumt, individuelle Regelungen für Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) und Urlaubsgeld zu treffen. Mit der Förderalismusreforum ist nun die gesamte Besoldung der Landesbeamten seit 2006 vollständig Ländersache.

Damit ergibt sich eine zunehmende Divergenz der Gehälter. Im Folgenden einige Beispiele:

A 7, Stufe 4

A 11, Stufe 10

A 13, Stufe 7

A 15, Stufe 12

B 3


Hinweis: Die Erhöhung der Bezüge erfolgt nur zu den bekannten Daten. Die Linien sind lediglich zur besseren graphischen Verdeutlichung von Marke zu Marke durchgezogen.