Besoldungsentwicklung nach der Föderalismusreform
In den 1970er Jahren wurde die Besoldung der Beamten in Deutschland
vereinheitlicht und eine gemeinsame Besoldungsordnung geschaffen.
Im Jahr 2003 wurde die einheitliche Besoldung aufgegeben und den
Ländern zuerst die Möglichkeit eingeräumt, individuelle Regelungen
für Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) und Urlaubsgeld zu treffen. Mit
der Förderalismusreforum ist nun die gesamte Besoldung der Landesbeamten
seit 2006 vollständig Ländersache.
Damit ergibt sich eine zunehmende Divergenz der Gehälter. Im Folgenden
einige Beispiele:
A 7, Stufe 4
A 11, Stufe 10
A 13, Stufe 7
A 15, Stufe 12
B 3
Hinweis: Die Erhöhung der Bezüge erfolgt nur zu den bekannten Daten. Die Linien sind lediglich zur besseren graphischen Verdeutlichung von Marke zu Marke durchgezogen.