Senat bringt Besoldungserhhung auf den Weg: jeweils 4,3 Prozent fr 2019 und 2020
Pressemitteilung vom 28.05.2019
Aus der Sitzung des Senats am 28. Mai 2019:
Die Besoldung der Berliner Landesbeschftigten soll in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um 4,3 Prozent erhht werden. Gleichzeitig sollen in beiden Jahren die Grundbetrge fr Anwrterinnen und Anwrter jeweils um 50,55 € erhht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz zur Kenntnis genommen.
Im Gesetzentwurf sind auch die Zeitpunkte fr die Erhhung der Besoldung und der Versorgungsbezge geregelt. Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten und von Richterinnen und Richtern soll in diesem Jahr rckwirkend zum 1. April vorgenommen werden und 2020 zum 1. Februar. Gleichzeitig sollen die Versorgungsbezge fr Pensionrinnen und Pensionre angehoben werden.
Senator Dr. Kollatz: "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der brigen Bundeslnder anzugleichen und die Anpassungsschritte sukzessive auf den 1. Januar vorzuziehen. Auerdem sollen die jhrlichen Anpassungen 1,1 Prozent ber dem Durchschnitt der Bundeslnder liegen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf kommen wir diesem Ziel ein groes Stck nher. Die Beschftigten profitieren von der positiven Entwicklung des Landeshaushalts. Allein die bertragung des diesjhrigen Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung wird rund 840 Mio. € kosten. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Damit werden wir unserer Rolle als verlsslicher und verantwortungsvoller Arbeitgeber gerecht."
Der Senat hatte sich im Mai 2018 darauf verstndigt, die Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der brigen Bundeslnder anzugleichen. Gegenwrtig stehen in den meisten Bundeslndern die politischen Entscheidungen ber die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen fr die Jahre 2019 bis 2021 noch aus. Daher wird zunchst das diesjhrige Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung bertragen. Hinzu kommen jhrlich 1,1 Prozent. 2020 soll der Besoldungsabstand des Landes Berlin gegenber den brigen Bundeslndern evaluiert werden. Im Rahmen der Feinsteuerung wird die Angleichung der Besoldung und Versorgung dann mit dem entsprechenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zum 1. Januar 2021 vorgenommen.
Der Gesetzentwurf wird nun - vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus - dem Rat der Brgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.