BAT - Bundes-Angestelltentarifvertrag
Kommunen
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) galt im Bereich des Verbandes
der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) vom 01.04.1961 bis 30.09.2005.
Gehaltsrechner
Archiv der Vergtungstabellen 1990 bis 2004
Erklrung der Zulagen im BAT
- Ortszuschlag
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Der Ortszuschlag des BAT ist vollstndig unabhngig vom Wohnort.
Es handelt sich vielmehr um einen Familienzuschlag, dessen
Stufe 1 einem nicht verheirateten (ledigen) Angestellten zusteht,
Stufe 2 einem Verheirateten, Stufe 3 einem Verheirateten mit einem Kind.
Fr jedes weitere Kind erhht sich die Stufe des Ortszuschlags um 1.
Erhalten beide Ehepartner ein Gehalt mit familienbezogenen Bestandteilen
vergleichbar denen des BAT oder der Beamtenbesoldung, reduzieren sich diese
entsprechend.
Dieser Fall bleibt in der Gehaltsberechnung der historischen Tabellen
unbercksichtigt.
- allgemeine Zulage
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Die allgemeine Zulage erhlt jeder Angestellte nach BAT. Diese ist
abhngig von der Vergtungsgruppe und wird automatisch gewhrt.
Fr BAT Vb und BAT VIII gilt ein abweichender (geringerer) Satz, sofern
diese Vergtungsgruppen ber einen Bewhrungs- oder Zeitaufstieg erreicht
worden sind. Das entspricht BAT Vb im vergleichbaren mittleren Dienst
bzw. BAT VIII im vergleichbaren einfachen Dienst. Im BAT-Rechner
bleibt der Sonderfall dieser beiden Vergtungsgruppen unbercksichtigt.
- Sonderzuwendung
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Die Sonderzuwendung ist das Weihnachtsgeld. Dieses wird im Dezember
ausbezahlt und basiert auf dem Gehalt des Monats September.
- Urlaubsgeld
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Das Urlaubsgeld wird, sofern es nicht durch tarifvertragliche Regelungen
gestrichen wurde, im Juli ausbezahlt.
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