Zusätzlich ist im folgenden Diagramm noch das Gehalt bei BAT-IVb/IVa bei einem verheirateten Angestellten mit einem Kind dargestellt. Bei TVÖD werden Kinderzuschläge (ausgenommen vor dem 01.01.06 geborene Kinder) nicht mehr berücksichtigt:
Hinweis: Die Erhöhung der Bezüge erfolgt nur zu den bekannten Schritten. Die Linien sind lediglich zur besseren graphischen Verdeutlichung von Marke zu Marke durchgezogen.