oeffentlicher-dienst.info

Erhöhung des Familienzuschlags ab 2007

Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) wird der Familienzuschlag für Beamte mit 3 und mehr Kindern rückwirkend erhöht. Die Erhöhung beträgt:

50,00 € auf 280,58 € ab 01.01.2007
51,55 € auf 289,28 € ab 01.01.2008
52,99 € auf 297,38 € ab 01.01.2009
            304,81 € ab 01.07.2009
Im Gehaltsrechner sind die erhöhten Familienzuschläge in den Tabellen ab 2009 enthalten, in den älteren Tabellen jedoch nicht, da die Zahlungen ohnehin nur aus 2009 rückwirkend erfolgen.