Erhöhung des Familienzuschlags ab 2007
Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) wird der Familienzuschlag
für Beamte mit 3 und mehr Kindern rückwirkend erhöht. Die
Erhöhung beträgt:
50,00 € auf 280,58 € ab 01.01.2007
51,55 € auf 289,28 € ab 01.01.2008
52,99 € auf 297,38 € ab 01.01.2009
304,81 € ab 01.07.2009
Im Gehaltsrechner sind die erhöhten Familienzuschläge in den
Tabellen ab 2009
enthalten, in den älteren Tabellen jedoch nicht, da die Zahlungen
ohnehin nur aus 2009 rückwirkend erfolgen.