Hinweis: Die Informationen auf den Seiten der Landesbeamten beziehen sich - auch wenn dies nicht gesondert erwhnt wird -
in der Regel auch auf die Beamten der Kommunen (Stdte, Gemeinde, Landkreise) des jeweiligen Bundeslandes.
Fr Bundesbeamte gelten unabhngig vom Dienstort
gesonderte Regelungen.