Hinweis: Die Informationen auf den Seiten der Landesbeamten beziehen sich - auch wenn dies nicht gesondert erwähnt wird -
in der Regel auch auf die Beamten der Kommunen (Städte, Gemeinde, Landkreise) des jeweiligen Bundeslandes.
Für Bundesbeamte gelten unabhängig vom Dienstort
gesonderte Regelungen.